Hallo,
wer kann mir einen Aussagekräftigen Link schicken,zum Thema Mindesturlaubsanspruch bei einer 4 Tagewoche im Medizinischen Bereich.Im Bundesrecht ist es nicht eindeutig geschrieben, ob die 24 Tage Mindesturlaub, für eine 5- oder für eine 4 Tage Woche gelten.
MFG
Hallo,
Im Bundesrecht ist es nicht eindeutig geschrieben, ob
die 24 Tage Mindesturlaub, für eine 5- oder für eine 4 Tage
Woche gelten.
Dann hast du ein anderes BUrlG als ich. Da steht doch die Definition von Werktagen eindeutig drin.
_(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. _ [Anm.: Also MO-SA]
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
Wenn man keine 6 sondern nur 4 Tage arbeitet kann man das anteilig ausrechnen. Das ist einfacher Dreisatz (umgestellt) -> 24/6*4 = 16
So einfach kann das Leben sein. 
MfG