Mindestvertragslaufzeit bei Mietverträgen?

Ich habe zur Zeit ein Problem! Ich hoffe es kann mir einer helfen!
Ich wohne zur Zeit in einer 2 ZKB Wohnung und habe einen Mietvertrag mit einer Laufzeit bis zum 1.12.2005. Jetzt habe ich Nachwuchs bekommen und möchte umziehen! Kann leider nicht, da der Vermieter auf seinen Vertrag besteht. Habe auch schon Nachmieter gefunden. Der Vermieter will ihnen ebenfalls einen 3 Jahresvertrag unterjubeln. Die Nachmieter verschrecken und lehnen ab. Was soll ich machen? Wie ist die Gesetz Lage? Brauche dringend hilfe!

Hallo,
schreib Dein Anliegen doch unter Mietrecht und warte auf eine Antwort von Günther, Mietrechtspezialist.
dex

Hallo,

sofern Du im Mietrecht schon die Frage vorgesehen hast, wann hast Du den Mietvertrag abgeschlossen ? ( Denn wenn nach dem 01.09.2001 abgeshclossen, muss in Deinem Mietvertrag der Grund stehen, warum er befristet ist. Fehlt der Grund, dann ist es ein unbefristeter Vertrag sofern ihr nicht vereinbart habt, dass vor einem gewissen Termin nicht gekündigt werden kann.

Hattest Du eine Staffelmiete, die mehr als vier Jahre geht und/oder verlängert sich der Vertrag aus früheren Befristungen heraus, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt ist um eine gewissen weiteren Zeitraum. Hier gibt es ein ganz neues Urteil unter VIII ZR 361/03 BGH.

Zumindest mit dem neuen Mieter kann kein Zeitmietvertrag abgeschlossen werden, wenn dieser nicht begründet ist.

Unter gewissen Voraussetzungen muss der Vermieter einer Vertragsaufhebung durch Stellung eines Nachmieters zustimmen. Dazu fehlen aber die Informationen, um sich hier äussern zu können.

Gruss Günter

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Hallo,
Tut mir leid ich habe den Artikel falsch verfasst. Es ist eher umgekehrt! Ich habe den Artikel nochmal geändert und unter Mietrecht eingestellt.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.