Mindestvertragslaufzeit wirklich rechtskräftig?

Hallo,

Person A hat bei Firma XY einen DSL-Anschluss geordert. Mindestvertragslaufzeit sind 24 Monate.

Person A zieht mit seiner Freundin zusammen. Er zieht in die Wohnung seiner Freundin, die bereits einen DSL-Anschluss besitzt.

Muss Person A trotzdem bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiterzahlen? Ich meine, Person A kann ja schlecht nur wegen einem solchen Vertrag die private Situation, nämlich das Zusammenziehen hinausschieben auf das Vertragsende, nur um die Kosten zu sparen. Sind das nicht außergewöhnliche Situationen, in denen so ein Vertrag aufgehoben werden muss? Person A könnte ja auch ins Ausland ziehen und von dort aus erst recht nicht mehr die angebotene Leistung in Anspruch nehmen.

Gruß

Holzbrett

Muss Person A trotzdem bis zum Ende der Vertragslaufzeit
weiterzahlen?

Er muß sich an den geschlossenen Vertrag halten. Was kann der DSL-Provider dafür, dass in der neuen Wohnung bereits ein DSL-Anschluß liegt ?

Ich meine, Person A kann ja schlecht nur wegen
einem solchen Vertrag die private Situation, nämlich das
Zusammenziehen hinausschieben auf das Vertragsende,

Muß er auch nicht, er muß nur seine vertragliche Verpflichtung erfüllen, hier: die Gebühren zahlen.

Kosten zu sparen. Sind das nicht außergewöhnliche Situationen,
in denen so ein Vertrag aufgehoben werden muss?

Ich denke mir, Perosn A hätte sich früher überlegen müssen, ob die Mindestlaufzeit für ihn akzeptabel ist. Wenn er sie erst einmal unterschreiben hat, wird er sich daran halten müssen.