Hallo zusammen!
Mir ist aufgefallen; dass es Discos gibt, die zu ihrem Eintrittspreis einen Mindestverzehr kassieren (Beispiel: Eintritt: 5,00 €uro - Mindestverzehr: 2,50 €uro). Also mus ich, wenn ich raus gehe, 7,50 €uro bezahlen auch wenn ich mir in der Disco nichts gekauft habe. Dürfen die Disco-Betreiber diesen Mindestverzehr kassieren?
Danke für die Antwort.
Gruß, Jakobert
Hallo!
Ja, denn das, was man beim Rausgehen bezahlen muss, hat man beim Reingehen so vertraglich vereinbart. Niemand wird gezwungen, eine solche Discothek zu betreten, aber tut man es, hat man den Mindestverzehr an der Backe. Bei EUR 2,50 ist da auch nichts Sittenwidriges dabei, ab ca. 100 Euro könnte man das wohl anders sehen.
Das setzt aber Vorraus, dass man im Vorfeld über diesen Mindestverzehr in Kenntnis gesetzt wurde (Türsteher, Kassenpersonal) oder es durch öffentlichen Aushang geschehen ist
Oder seh ich das falsch?
Oder seh ich das falsch?
Natürlich nicht, sonst wäre es ja kein Vertragsschluss.