Hallo,
mal angenommen ein Gewerbetreibender stellt seinen Betrieb zum 30.06. ein, da der Betrieb nur noch Verluste einbringt.
Aufgrund der Gewinnsituation wäre diese Person also eigentlich schon vorher ALG II berechtigt gewesen.
Er hat danach keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
oder sonstige Leistungen.
Verwertbares Vermögen sei nicht vorhanden.
Auf den 1.10. wird eine Einstellung als Arbeitnehmer erfolgen.
Zur Überbrückung dieser 3 Monate vom 1.7.-30.9. wird nun bei der ARGE ein Antrag auf ALG II gestellt.
Die ARGE lehnt eine Unterstützung ab, mit der Begründung, die Einnahmen der nächsten 6 Monate überstiegen die Einkommensgrenzen.
Rechnerisch ist dies durchaus richtig, wenn man den Schnitt dieser 6 Monate zugrunde legt. Logisch erscheint es aber absolut nicht.
Der Antragsteller will aber doch gar keine Unterstützung für 6, sondern nur für 3 Monate.
Für die Zeit ab 1.10. werden keine Leistungen benötigt und auch nicht beantragt.
Darf die ARGE für einen 3-Monats-Zeitraum die Einnahmen der nächsten 6 Monate anrechnen?
Gruß
Lawrence