Hallo,
nehmen wir an, jemand möchte eine Mini-GmbH gründen und in dieser als Einzelgesellschafter / Geschäfsführer -ohne Vertrag- tätig sein.
Einer regulären Tätigkeit (Angestelltenverhältnis) möchte die Person weiterhin nachgehen.
Wäre bei der Krankenversicherugn etwas zu beachten, wenn die Person wie gesagt -ohne „fixes“ Gehalt / Vertrag- als Geschäftsführer in der „eigenen“ Mini-GmbH tätig ist?
Viele Grüße
Wäre bei der Krankenversicherugn etwas zu beachten, wenn die
Person wie gesagt -ohne „fixes“ Gehalt / Vertrag- als
Geschäftsführer in der „eigenen“ Mini-GmbH tätig ist?
Ja. Man sollte vorher mit seiner Krankenkasse Kontakt aufnehmen und das Thema dort vorbringen. Das ist besser, als später eine unangenehme Überraschung (= Beitrgasnachzahlung) zu erhalten.
Ein Arbeitsverhältnis wäre doch -so gesehen- nicht gegeben, da man ja quasi „kein Gehalt“ beziehen würde. Weiter würden Erträge ja aus dem „Gesellschaftsanteil“ anfallen und nicht durch die Tätikeit.
Und Leistungen gibts ja so oder so keine…
Wiess noch jemand etwas genaues, möchte jetzt nicht „schlafende Hunde wecken“, denn ich bin mir sicher, wenn sich jemand wegen ines solchen Problems bei der KKasse meldet, wird denen schon eifnallen, was man an Kohle abstauben kann ^^
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Ein Arbeitsverhältnis wäre doch -so gesehen- nicht gegeben, da
man ja quasi „kein Gehalt“ beziehen würde.
Das ist bei Unternehmern nicht so ungewöhnlich.
Weiter würden
Erträge ja aus dem „Gesellschaftsanteil“ anfallen und nicht durch die Tätikeit.
Spielt bei Unternehmern keine große Rolle.
Wiess noch jemand etwas genaues,
Nein, weil das die KK individuell festelegt.
möchte jetzt nicht „schlafende Hunde wecken“,
… und wenn Du in einigen Jahren eine rückwirkende Beitragsforderung erhälst, ist Dir dann geholfen ?
denn ich bin mir sicher, wenn sich
jemand wegen ines solchen Problems bei der KKasse meldet, wird
denen schon eifnallen, was man an Kohle abstauben kann ^^
Das tun die sowieso, nur in einem Fall weißt man Bescheid und kann sich darauf einstellen, im anderen Fall bekommt er eine Forderung und hat 2 Wochen Zeit die zu begleichen.
Ich kenne jemanden, auch einer, der die Hunde lieber schlafen läßt, der hat kürzlich die „Finger gehoben“. Die Rentenversicherung hatte ihn freundlich gebeten 16 Mille zu überweisen.