Mini GmbH Geschäftsführung

hallo, ich möchte demnächst eine mini gmbh gründen aber werde auch der geschäftsführer… daher weiß ich jetzt garnicht wie ich das mit dem gehalt machen soll weil das ja notarisch geblaubigt wird und wieviel ich da eintragen soll bzw wenn ich nicht mal weiß wieviel umsatz es werden in dem geschäftsjahr… was is angemessen wenn gesellschafter und geschäftsführer die ein und die selbe person ist…
ich hoffe ihr könnt mir helfen…
danke im voraus…

geblaubigt wird und wieviel ich da eintragen soll bzw wenn ich
nicht mal weiß wieviel umsatz es werden in dem
geschäftsjahr… was is angemessen wenn gesellschafter und
geschäftsführer die ein und die selbe person ist…
ich hoffe ihr könnt mir helfen…
danke im voraus…

Hallo,

hast Du denn irgendeinen Geschäftsplan mit Umsatzerwartungen, Verdienstspanne, Kunden, Lieferanten, Bank etc. etc?
Mußt Du ausschließlich von diese Fa. leben?
Weshalb willst Du eine GmbH gründen? Nur wg. der Haftung?
Gruß:
Manni

naja auch wegen der haftung und weil das einfach seriöser rüber kommt und ich eine hauptfirma und mehrere tochtergesellschaften haben werde… und ja der hauptverdienst geht durch die firma sonst keine weiteren einkünfte… nein wir müssen keine lieferanten oder sonst was angeben da wir keinen kredit aufnehmen oder sonst was in der art… es lieft zwar ein kozept da aber wird im moment nicht gebraucht…sobald das eintrifft wirds raus geholt…ich weiß nur nich ob ich nun als gesellschafter und geschäfstführer mir ein festes gehalt oder nur das was über bleibt nehme… und ob wenn ich als gesellschafter auf gewinn und gehalt recht habe… achja danke das du wenigstens auf die frage geantwortet hast… :wink:

Hallo Mklusiv

Bist Du sicher, dass das Gehalt vom Notar beglaubigt wird? Ich kenne mich mit deutschen Gesetzen nicht aus, kann mir aber nicht vorstellen, dass Du Dich auf ein Gehalt fixieren musst. Das hätte ja zur Folge, dass Du für alle Zeiten an dieses Gehalt gebunden wärst oder jedes Mal zum Notar rennen müsstest, wenn Du was ändern willst.

Gruss
Heinz

Der Geschäftsführeranstellungsvertrag msus nicht notariell beurkundet werden und wird idR auch nicht. nur die Gründung der Gesellschaft ist zu beurkunden.

Jörg

Hi Heinz,

Bist Du sicher, dass das Gehalt vom Notar beglaubigt wird?

Beglaubigen lassen kannst du letztendlich alles. In diesem Fall jedoch ist es weder nötig noch sinnvoll.

Ulrich

naja ich hab das so gelesen… das alles beglaubigt werden muss wenn man es anmeldet… und weiß halt immer noch nich was ich dahin schreiben soll… oder eher wie die regelung ist…

Hallo Mklusiv

notariell beglaubigt werden allgemeine Dinge, wie z. B. Name der Firma, Firmensitz, Kapitaleinlage, allenfalls Statuten. Das kannst Du beim Notariat in Erfahrung bringen oder bei Deinem Treuhänder/Steuerberater.

Dinge wie Gehälter von Geschäftsführern brauchst Du nicht notariell beglaubigen zu lassen.

Gruss
Heinz