Mini - gmbh und ein paar steuerfragen

hallo leute,

ich kenn da jemanden, der eine mini gmbh gegründet hat. stammkapital 1 euro. das prinzip der mini gmbh und der unterschied zur normalen gmbh sind klar.

dem jemanden geht es darum:

mit dem stammkapital von 1 euro kommt er nicht weit, das ist klar. da die person im moment alle anfallenden rechnungen von seinem privatvermögen bezahlt, ist der geschäftsprozess nicht behindert. vor allem weil die einnahmen noch nicht laufen.

wie gibt man dieses in der bilanz wieder? ist es eine aufstockung des eigenkapitals? ist es legal, wenn derjenige einfach geld reinbuttert und sobald ein gewinn erscheint, das geld wieder rausnimmt? also in der buchhaltung mit minus arbeiten bis zum ende des jahres wenns gut läuft dann durch die buchungen ein gewinn erscheint?

oder sollte das nach der gründung investierte privatvermögen irgendwie als aufstockung des eigen- bzw. stammkapitals zählen. kann derjenige als juristische person sich einen kredit bei sich als natürliche person holen?

danke und liebe grüße

Servus,

jede GmbH, auch eine der Marke UG, ist jemand anders als ihre Gesellschafter, Geschäftsführer usw.

Wenn ich einem Fremden Geld gebe, lege ich von Anfang an fest, ob das geliehen ist, geschenkt, wasauchimmer.

Genau so funktioniert das bei einer GmbH auch:

  • Festlegen, was mit dem Geld ist / sein soll
  • Wo nötig, eine Gesellschafterversammlung einberufen und die Chose zur Entscheidung vorlegen
  • Sinnvollerweise auch dann schriftlich dokumentieren, wenn Schriftform nicht zwingend erforderlich ist
  • Wo nötig, beurkunden lassen

Und danach, was genau getan worden ist (Darlehen? Kurz-, langfristig, mit welchen oder ohne Sicherheiten? Einlage in Rücklagen? Erhöhung des Stammkapitals? Entlohnung für Leistungen? Darlehen mit Forderungsverzicht und Besserungsschein?) richtet sich die Behandlung in FiBu und Bilanz.

Schöne Grüße

MM

ok, danke für die antwort.

verstehe ich das richtig, dass derjenige theoretisch für jede aus dem privatvermögen gezahlte rechnung mit der UG einen „kreditvertrag“ schliessen kann ,„hiermit gewähre ich der UG einen kredit über x betrag ohne laufzeit, ohne gebühren und ohne zinsen“.

wenn derjenige privat zinsen verdient, müssten die dann auch in der privaten steuererklärung ausgewiesen werden.

kann derjenige, der neben dem geschäftsführer auch noch der alleinige gesellschafter ist, am ende des jahres die „kredite“ in stammkapital umwandeln?

Servus,

verstehe ich das richtig, dass derjenige theoretisch für jede
aus dem privatvermögen gezahlte rechnung mit der UG einen
„kreditvertrag“ schliessen kann ,„hiermit gewähre ich der UG
einen kredit über x betrag ohne laufzeit, ohne gebühren und
ohne zinsen“.

Wenn das so gehandhabt wird, ergeben sich zwei Möglichkeiten: Die harmlosere ist die steuerliche Behandlung als verdeckte Einlage, die unter Umständen unangenehmere - bloß in Extremfällen praktizierte, aber hier durchaus naheliegende - ist die steuerliche Betrachtung der GmbH als Einzelunternehmen wegen zu enger Verquickung der Vermögenssphären der GmbH und ihres einzigen Gesellschafters.

Hintergrund ist, daß unter Fremden niemals ein Kredit so vereinbart und durchgeführt würde, so daß diese Handhabung eindeutig als durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst zu erkennen ist.

Unter Fremden würde ein Darlehen entweder als fester Betrag oder als Kreditlinie „auf Abruf“ gewährt, entweder besichert oder auf Vorlage eines tragfähigen Konzeptes (mit entsprechend höherer Verzinsung für das Risiko). Und genau so sollte es die Einmann-GmbH sinnvollerweise auch handhaben, auch wenn in der verdeckten Einlage und in der Veranlagung als Einzelunternehmen erstmal keine unmittelbaren Steuerrisiken stecken - es ist besser, klare Verhältnisse zu schaffen, weil in jedem Dickicht eine Tretmine für morgen liegen kann.

wenn derjenige privat zinsen verdient, müssten die dann auch
in der privaten steuererklärung ausgewiesen werden.

Jo.

kann derjenige, der neben dem geschäftsführer auch noch der
alleinige gesellschafter ist, am ende des jahres die „kredite“
in stammkapital umwandeln?

Warum der Umweg? Es steht den/m Gesellschafter/n frei, eine Einlage zu vereinbaren, die in die Rücklage der GmbH eingestellt wird. Das ist einfacher als eine Erhöhung des Stammkapitals, und die Rücklage ist auch leichter wieder aus der GmbH rauszukriegen, wenn die GmbH auf eigenen Füßen steht und sie nicht mehr benötigt wird.

Schöne Grüße

MM

Aus persönlicher Erfahrung würde ich dir raten das Problem zu umgehen, indem du gleich mit einem Stammkapital von 1000 € startest. Wie du schon festgestellt hast wärst du sonst sofort nach der Gründung insolvent.

Die Gründungskosten belaufen sich bei 1000 € Stammkapital auf ca. 200 €. Ist ein bißchen davon abhängig ob du den Mustervertrag nimmst oder einen Extravertrag entwerfen lässt…

Bei genaueren Fragen kannst du mich gerne unter der E-mail-Adresse auf meiner Homepage www.my-mini-gmbh.de erreichen…