hallo leute,
ich kenn da jemanden, der eine mini gmbh gegründet hat. stammkapital 1 euro. das prinzip der mini gmbh und der unterschied zur normalen gmbh sind klar.
dem jemanden geht es darum:
mit dem stammkapital von 1 euro kommt er nicht weit, das ist klar. da die person im moment alle anfallenden rechnungen von seinem privatvermögen bezahlt, ist der geschäftsprozess nicht behindert. vor allem weil die einnahmen noch nicht laufen.
wie gibt man dieses in der bilanz wieder? ist es eine aufstockung des eigenkapitals? ist es legal, wenn derjenige einfach geld reinbuttert und sobald ein gewinn erscheint, das geld wieder rausnimmt? also in der buchhaltung mit minus arbeiten bis zum ende des jahres wenns gut läuft dann durch die buchungen ein gewinn erscheint?
oder sollte das nach der gründung investierte privatvermögen irgendwie als aufstockung des eigen- bzw. stammkapitals zählen. kann derjenige als juristische person sich einen kredit bei sich als natürliche person holen?
danke und liebe grüße