Hallo. Ich beschäftige mich derzeit ganz konkret mit Firmengründung und es tun sich viele Fragen auf. Was ist eine Mini-GmbH, was macht sie aus, welche Vorteile bringt sie mit sich? Bitte erklären Sie es mir im Vergleich zu einer ganz normalen GmbH. Besten Dank.
Die Mini-GmbH ist ein anderer Name für die Unternehmergesellschaft (UG).
Wesentliche Informationen finden Sie bei Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmergesellschaft…
Vorteil der UG gegenüber der GmbH ist, dass bereits mit einem Euro gegründet werden kann und dennoch eine Haftungsbeschränkung eintritt. Dies ist jedoch auch der größte Nachteil, denn nur wenige Geschäftspartner werden mit Ihnen ohne zusätzliche Sicherheiten Handel treiben, wenn sie im Haftungsfall ins Leere vollstrecken.
Ich persönlich mag die UG nicht, da sie eher aus der Not eingeführt wurde, um den Limiteds entgegen zu treten.
Sie sollten prüfen, ob Sie nicht das notwendige Kapital, ggf. durch Sacheinlagen, für eine GmbH aufbringen können.
Liebe Existenzgründerin,
der grosse Unterschied bei einer Mini-Gmbh ist der, dass diese schon ab 100 € Stammkapital (statt 25.000 € bei der GmbH) gegründet werden kann.
Also ideal für Kleinstgründungen.
Analog sind die Gründungskosten niedriger.
Bei weiteren Fragen dazu können Sie mich gerne unter [email protected] kontaktieren.
Beste Grüsse
Jo
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Was ist eine Mini-GmbH, was macht sie aus, welche :Vorteile bringt sie mit sich? Bitte erklären Sie es :mir im Vergleich zu einer ganz
normalen GmbH. Besten Dank.
Hallo,eine GmbH ist einen Geselschaft mit beschränkter Haftung.(Einlage 12,500 Euro)
das ist der Betrag mit dem die Gesellschafter gegenüber Gläubigern haften und daraum auch nicht so beliebt ,wenn es um Risikokapital geht z.B bei Banken.
Mini haftet noch für viel weniger.Es ist nicht einfach einen Kredit zu bekommen für Investitionen ohne Eigenkapital oder Sicherheiten.
lieben Gruß
Jörg
Hallo,
beide sind eigene Rechstpersonen sowohl die GmbH als auch die Unternehmergesellschaft (Mini GmbH) sind Körperschaften.
Die Mini GmbH ist seitens des Gesetzgebers installiert worden um Gründungen ohne Kapital zu ermöglichen, wie es sonst in der EU bereits mit der „LTD“ möglich war.
Mit beiden Gesellschaftsformen haften Sie mit dem Stammkapital, diese legen Sie bei der Gründung fest, diese kann in der Theorie auch nur 1€ betragen, wie es häufig bei der LTD gemacht wurde, bei der GmbH muss das Stammkapital sofort eingebracht werden, bei der Mini GmbH können Sie das Kapital aus den Gewinnen aufstocken, bis das Stammkapital erreicht ist, Sie müssen also nicht sofort das Stammkapital haben.
Beachten Sie aber bitte, dass Gesellschaften die mit einem kleinen Stammkapital ausgestattet sind ( wie z.B. 1€) von zukünftigen Lieferanten entsprechend behandelt werden und ggfl. Lieferungen nicht auf Kredit erfolgen etc. Die Mini GmbH lässt sich bei erreichen des Stammkapitals in die GmbH umwandeln.
Beachten Sie bitte, dass Sie bei beiden Gesellschaftsformen durch die Körperschaft sofort die Bilanzierungspflicht haben, sprich es fallen Mehrkosten für Steuerberater etc. an.
Je nach dem, was Sie vorhaben, reicht evtl. schon die Einzelfirma, bei Kleingewerbe dann eine Einnahmen/Überschussrechnung, welche Sie selbst fertigen können. Bei der Gründung sollte aber der Steuerberater mitwirken und seine Empfehlung abgeben, die Gründung der Mini Gmbh erfolgt über den Notar und verursacht ebenfalls sofort Kosten, für die „lange gestrickt“ werden muß.
Grüße
Al
Hallo!
Bei der MinigmbH musst Du zu Beginn kaum Stammkapital einbringen, sondern dieses nach und nach mit dem Unternehmensgewinnnen aufbauen.
Nachteil: Weniger Geld in der Firma und evlt. ein schlechterer Ruf bei möglichen Gläubigern.
VG
Christoph
http://www.foerderland.de/1867.0.html
hallo, wir würden am anfang von der gründung einer mini gmbh abraten. es sind zwar niedrige gründungskosten sie haben aber die gleichen verpflichtungen wie bei einer normalen gmbh.
bitte mit steuerberater bereden, ob sich das für ihre umstzplanung bei gründung überhaupt rentiert.
für weitere fragen stehen wir gern zur verfügung.
Liebe Xanthia,
Die Mini-GmbH ist eine Art Unterform der „normalen“ GmbH. Wesentlichster Unterschied ist die Hoehe des Stammkapitals, bei der Mini-GmbH mindestens einen Euro, bei der GmbH mindestens 25.000 Euro. Sacheinlagen sind bei der Mini-GmbH im Gegensatz zur GmbH nicht moeglich. Wie bei der GmbH muss die Mini-GmbH alle Verbindlichkeiten aus ihrem gesellschaftsvermoegen begleichen. Im Gegensatz zur GmbH firmiert sie nach aussen mit der Bezeichnung: „Unternehmergesellschaft [haftungsbeschraenkt]“ Die Mini-GmbH muss jaehrlich ein Viertel ihres erwirtschafteten gewinnes zuruecklegen, so dass irgendwann mal das Stammkapital der "normalen GmbH erreicht wird. Dann kann sie auch in eine GmbH umgewandelt werden. Fuer Grundungen mit maximal drei gesellschaftern kann ein Musterprotokoll (aus dem Internet) verwendet werden. Dieses beinhaltet die Satzung, die Gesellschafterliste und die geschaeftsfuehrerbestellung und muss notariell beglaubigt werden.
Nuetzliche Webseiten dazu:
Gruendungsformular:
http://www.formularbox.de/cgi-bin/start.pl?frmid=905…
Allgemein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmergesellschaft…
Liebe gruesse
Bernhard