'Mini-GmbH'

Hallo Experten,

nachdem ja nun die „Mini-GmbH“ durch den Bundestag beschlossen ist, frage ich mich nach dem sachlichen Nutzen. Was ist mein Vorteil gegenüber der Personengesellschaft? (Die juristischen Unterschiede kenne ich.)

Dank und Gruß,
Andreas

nur zum Rechtsstand des Gesetzes
Hi !

nachdem ja nun die „Mini-GmbH“ durch den Bundestag beschlossen ist,

Lediglich der Rechtsausschuß hat eine Empfehlung herausgegeben. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch längst nicht abgeschlossen.

Über Vor- und Nachteile läßt sich sicherlich in der „Gesetzesbegründung“ und in den Niederschriften zu den Sitzungen des Rechtsausschusses einiges finden. Diese lassen sich auf http://www.bundestag.de nachlesen.

BARUL76

Hallo,

nachdem ja nun die „Mini-GmbH“ durch den Bundestag beschlossen
ist, frage ich mich nach dem sachlichen Nutzen. Was ist mein
Vorteil gegenüber der Personengesellschaft? (Die juristischen
Unterschiede kenne ich.)

Mein rechter Zeigefinger zuckte und wollte dieser Frage schon fast ein Sternchen geben…

Die juristischen Unterschiede sind dir bekannt. Gut. Und jetzt willst du wissen, welche Vorteile die neue GmbH gegenüber einer Personengesellschaft hat? Denkst du hierbei an etwas besonderes, zum Beispiel Haftung, Kapital, Liquidität, Gesellschafterstruktur, Vertretung, Geschäftsführung, Besteuerung, Gewinnthesaurierung, äh etc.?

Und du willst doch sicher wissen, ob die „neue“ GmbH im Vergleich zur bisherigen GmbH besser, schlechter oder gleich gut ist und wie dies wiederum im Verhältnis zu einer Personengesellschaft steht?

Wenn ich deine Frage somit richtig verstanden habe, könnte ich jetzt mit der Ausarbeitung der Antwort beginnen.

Entschuldige bitte, aber der Zeigefinger zuckte so.

Es grüßt

Berta

Hi !

nachdem ja nun die „Mini-GmbH“ durch den Bundestag beschlossen ist,

Lediglich der Rechtsausschuß hat eine Empfehlung
herausgegeben. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch längst
nicht abgeschlossen.

der bundestag hat heute die reform verabschiedet, allerdings kommt die mini-gmbh nicht in der form wie zu erwarten war (10K stammkapital), denn richter u.a. hatten bedenken, dass die gmbh damit an stellenwert verliert.

dafür kommt die UG (unternehmergesellschaft) mit ohne gründungskapital und mit einfachem formblatt zur gründung der ganzen chose. zum notar geht es trotzdem, denn die wollen ja auch dabei verdienen, allerdings sollen die kosten sehr im rahmen bleiben.

ferner soll nur 3/4 des gewinnes ausgeschüttet werden können und der rest soll im vermögen der gesellschaft verbleiben, bis ein stammkapital nach vorherrschendem verfahren (25K) erreicht ist. dann steht der UG die umwandlung zur „normalen“ gembh frei, muss sie aber nicht…

damit sollte die flucht in ausländische rechtsformen nun eingedämmt werden können.

keine schlechte geschichte, wie ich finde…

gruß inder