Mini Job - Freiberufliche Tätigkeit

Hallo Liebes Forum,

ich habe folgende Problem, ich habe bis August 2010 neben dem Studium in einem Minijob auf 400€ gejobt und BaFög erhalten.
Ab August bin ich als Freiberufler tätig.
Nun weiß ich das die Einkommenssteuergrenze für mich bei 8004 € liegt.
Wenn ich jetzt mein z.v.Einkommen berechnen möchte, bin ich mir nicht sicher ob das Gehalt aus dem 400€ Job und BaFög hinzugerechnet wird.

zB. 3200€ aus dem 400€ Job
7000€ aus der freiber. Tätigkeit
Insgesamt also 11200 €, somit ist man 2200€ drüber
aber ohne den 400€ Job 1000€ drunter.

Um das endgültige z.v.Einkommen zu berechnen kann ich ja noch meine Ausgaben für private rente, kv etc. abziehen.

Habe hier einige Einträge durchgelesen aber leider kein passendes Thema gefunden. Hoffe jemand kann mir helfen, vielen dank schonmal im Voraus :smile:

Grüße,

Bartek

SOrry, dass weiß ich auch nicht so genau…

Hallo Bartek,

der 400 € Job wird dazugerechnet, wenn er auf Lohnsteuerkarte lief, wenn der AG pauschal versteuert hat, dann nicht. Davon wird die Werbungskostenpauschale von 920,00 € abgezogen. Das Bafög wird hälftig angerechnet, weil ein Teil Darlehen ist.
Die Berechung der Vorsorgepauschale ist etwas umfangreicher und dafür würden die jeweiligen Beträge benötigt werden, allgemein werden ab 2010 2800,00 € abgezogen, wenn man mit der Günstigerprüfung nach anderen Gesetzen nicht günstiger kommt. Dann gibt es noch sonstige Sonderausgaben (da würden z.B. die Semestergebühren drunter fallen, ansonsten ein Pauschbetrag von 36,00 €) und dann sind wir beim zu versteuernden Einkommen.

Viele Grüße,
C.

Hallo,
wenn der Mini-Job nicht über die Lohnsteuerkarte, sondern vom Arbeitgeber Pauschalversteuert wurde, zählt der Lohn nicht zum Einkommen.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

da bin ich überfragt, da dies eigentlich eine Frage zum Thema Bafög und keine Steuerfrage ist.

Hallo,

Leider kann ich ihnen auch nicht weiterhelfen.

Gruß
monika61

Hallo Bartek,

Dein Gehalt aus dem Mini-Job bleibt in der Steuererklärung effektiv außen vor; es ist nicht anzugeben und steuerpflichtig.

Du kannst hierzu natürlich auch keine Werbungskosten geltend machen.

Ob BaFög Einkommen in steuerlicher Hinsicht darstellt, weiß ich leider nicht.

Für Planrechnungen empfehle ich, es vorsichtshalber zu berücksichtigen.

Oder einfach beim Finanzamt nachfragen.

Für einen schönen Winterurlaub empfehle ich meine schöne Ferienwohnung im Thüringer Wald.

www.haus-sabine-direkt.de

Alles Gute und viel Erfolg bei Deiner freiberuflichen Tätigkeit.

Stefan Seidel

es wird alles dazu gerechnet, hast du aber auch werbungskosten gehabt, z. b wie Fahrtkosten…

Hallo Bartek,

normalerweise sind Minijobs ( 400Euro) schon pauschal versteuert und muessen nicht nochmal angegeben werden in der Einkommensteuererklärung wenn der Arbeitgeber pauschal versteuert hat.

ich bin mir zwar nicht sicher, aber schau mal was ich noch gefunden habe:

Nebenjob und BAföG

Der BAföG-Satz wird hinsichtlich des Verdienstes Deiner Eltern bestimmt. Neben ihrem Einkommen spielt aber auch Deines eine Rolle; wenn Du also im Nebenjob zu viel verdienst, bekommst Du weniger staatliche Unterstützung. Schließlich soll das BAföG Dir helfen, Dich voll auf Dein Studium zu konzentrieren. Wenn Du viel arbeitest, hast Du Dich - in den Augen des BAföG-Amts - offenbar dagegen entschieden, mit ganzer Kraft zu studieren. Anrechnungsfrei ist nur ein Minijob, also 4.800 Euro pro Jahr.

http://www.studilux.de/praktikum-jobs/ratgeber-karri…

Ich hoffe das hilft weiter, aber wie gesagt sicher bin ich mir nicht.

Mfg
Michelle

Hallo Freiberufler09,

sien sind normaler weise dazu verpflichtet jede Veränderung mitzuteilen.

Das heisst, wenn sie den Minijob beibehalten möchten, wird BaFög neu berechnet und es kann passieren, das sie dadurch keins mehr erhalten.

Wie sie selber erkannt haben, liegen sie über den Satz.

mfg

Angela06

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo Bartek,

der Minijob wird nicht zum z.v.Einkommen gerechnet.

Für die Berechnung der Einkünfte und Bezüge für das Kindergeld fällt der Minijob unter „Bezüge“ ist mit zu berücksichtigen. Hier zählen auch die Einkünfte, also Einnahmen abzügelich der Werbungskosten.

Ich empfehle das Steuerberechnungsprogramm „Elster“. Da kann man alle Daten in einer Steuererklärung eintragen und bekommt dann angezeigt, welches z.v.E. und welche Steuer wahrscheinlich festgesetzt werden. Es steht einem frei, die Erklärung ans Finanzamt zu versenden.
Die Software ist kostenos.

Gruß

Hallo
tut mir sehr leid das ich dir da nicht sinnvoll weiterhelfen kann.Ich hoffe es kann dir jemand weiterhelfen.
LG Mausi123