Mini Job in Elternzeit

Hallo,
ich bin aktuell in Elternzeit. Da nun das „Jahr“ mit dem Elterngeld rum ist, möchte ich bei meinem alten Arbeitgeber wieder jobben. ich würde ca 250-350 € im Monat verdienen.
Da ich verheiratet bin, werden wir ja zusammen veranlagt. Ist meine Einkommen dann wirklich steuerfrei, oder wird mein Einkommen auf das Gehalt meines Mannes drauf geschlagen, und mit Steuererklärung kommt dann die dicke Nachzahlung?
Bei dem Elterngeld ist es ja so dass man als verheiratete zusammen veranlagt wird, um am ende die schöne Steuernachzahlung zu haben.

Hallo,
ein Minijob ist immer steuerfrei, egal ob der Ehepartner arbeitet oder nicht.
Gruß

Hallo,
da bin ich leider überfragt und möchte keine falschen oder unsicheren Angaben machen.
Wünsche Ihnen viel Glück… siebengebirgler

Hallo
bin ab sofort in Urlaub und kann Dir deshalb die nächsten 4 Wochen nicht antworten.

Viel Erfolg beim Lösen Deines Problems.

Hallo,

nein, der Minijob wird nicht in der Einkommensteuer berücksichtigt - außer, wenn der über die Lohnsteuerkarte abgerechnet werden würde. Aber ich denke der Arbeitgeber wird die 2% übernehmen, die er Pauschalsteuer drauf zahlen muss, schlimmstenfalls zieht er die Steuer (per Abwälzung) vom Lohn ab, aber das machen die wenigsten…

Hallo,
ist abhaengig von der Steuerklasse. Bitte fragen Sie das Finanzamt, was in ihrem Fall guenstiger ist.
Schoenes Wochenende.
Gruesse

steuerrecht ist leider nicht meine Stärke

Das kommt darauf an, wie dieser Job steuerlich ausgestaltet ist.
Bei einem pauschalversteuerten Job („400 €-Job“ bzw. mittlerweile „450 €-Job“) ist das steuerfrei - ich weiß jetzt aber nicht, ob es bei Elterngeld Sonderregelungen gibt.

Hallo,

der Minijob wird durch den Arbeitgeber pauschal versteuert und ist daher in der Einkommensteuererklärung nicht mehr anzugeben.

mfg
M(ich)a

Hallo Hafenrockerin, Gehälter bis 450,- € mtl. werden den sogenn. Minijobs zugerechnet, d.h. sie sich bis zu dieser Höhe für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Du bekommst also Brutto für Netto ausgezahlt. Nur dein Arbeitgeber muß pauschal einen Beitrag abführen. Da du verheiratet bist, wird euer beider Gehälter nach dem Splittingtarif besteuert, der etwas günstiger ist, als die Besteuerung nach dem Grundtarif bei Ledigen. Wenn ihr all eure Belastungen bei der Steuererklärung angebt, wird es wohl eher eine Rückerstattung geben. Viele Grüße. Heidi

Hallo Hafenrockerin, Gehälter bis 450,- € mtl. werden den sogenn. Minijobs zugerechnet, d.h. sie sind bis zu dieser Höhe für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Du bekommst also Brutto für Netto ausgezahlt. Nur dein Arbeitgeber muß pauschal einen Beitrag abführen. Da du verheiratet bist, wird euer beider Gehälter nach dem Splittingtarif besteuert, der etwas günstiger ist, als die Besteuerung nach dem Grundtarif bei Ledigen. Wenn ihr all eure Belastungen bei der Steuererklärung angebt, wird es wohl eher eine Rückerstattung geben. Viele Grüße. Heidi

Hallo,
soviel ich weiß, ist so ein Minijob steuerfrei.

Hallo Hafenrockerin,

ja, wenn Sie verheiratet sind, dann können Sie die Splitting-Veranlagung
wählen.
Das Einkommen Ihres Mannes und Ihr Einkommen wird dann zusammengerechnet. Sie haben aber zusammen den Steuersatz, den Sie hätten, wenn Sie nur die Hälfte versteuern müssten. Also zusammen sparen Sie echt Steuern!
Ich verstehe jedoch auch Ihr Problem: Da Sie ja nur im Minijob arbeiten fallen für Sie zunächst keine Steuern an, da Sie unter der Einkommensgrenze von ca. 7.000 € liegen. Im Nachhinein werden dann erst die Steuern auf Ihr Einkommen fällig.
Aber eigentlich haben Sie zusammen mit ihrem Mann eine deutliche Steuerersparnis von mindestens 3000-4000 €.
Aber wenn Sie sich in diesen (finanziellen) Dingen nicht verstehen, dann können Sie auch den Antrag stellen sich getrennt zu veranlagen. Rein finanziell wäre es 10x besser sich mit Ihrem Mann diesbezüglich abzustimmen und Splitting zu wählen.
Viel Glück bei Ihrer Beratung!

Herzliche Grüße
Lambert M.

Hallo,

sofern Sie ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (bis max 450 EURO monatlich) ausüben, ist der Verdienst für Sie steuerfrei und auch nicht in der Steuererklärung anzugeben.
Kleiner Tipp: Steuernachzahlungen können Sie im Übrigen vermeiden, wenn Sie beide die Steuerklasse IV wählen und sich beim Finanzamt einen Faktor eintragen lassen.

VG Corinna

Hallo,
wenn Sie einen Minijob ohne Lohnsteuerkarte machen, dann wird der Arbeitgeber alle Pauschalabgaben abführen. Sie erhalten dann Brutto für Netto. Bei der Einkommensteuererklärung ist der Minijob nicht anzugeben, da ja bereits vom Arbeitgeber versteuert.
MfG
Sven Duwe

Warum schöne SteuerNACHZAHLUNG und nicht gleich weniger im Vorfeld an Steuern zahlen?

EUR 450 kann pauschal pro Monat verdient werden; mancher Arbeitgeber organisiert per Zeitkonto, dass dieses Maximum monatlich ausgeschöpft wird.

Ansonsten ist bei Steuerklasse V weniger Nettoeinkommen zu erwarten.