Mini Job --> ja oder nein?

Hallo zusammen,
ich bin gerade beim Durchsehen von Unterlagen und auch bei Lohnabrechnungen. Nun habe ich Spaßenshalber mal die Lohnberechnung von einer Internetseite angeworfen und siehe da es kommt eine Diff. raus. Nun gut dachte ich, die sind halt nicht so genau. Doch dann habe ich ein Hacken bei „Minijob“ gemacht und siehe da es stimmt auf dem Cent.
Nun bin ich aber davon ausgegangen das ein Minijob nur bis zu einen Verdienst bis 400,- gilt und bei einer bestimmten Wochenstundenzahl.
Nun meine Frage: kann es sein das z.B. bei einen Steuerpflichtigen Brutto von 701,- die Sozialabgaben des AG für einen Minijob gerechnet werden? Für den AG ist es von der Belastung egal, aber beim AN macht es eine Diff. von 16 paar Zerdrücken aus. (mit minijob-Option ist die Belastung des AN geringer)
Kann mir jemand das Denkspiel verdeutlichen?
Gruß Mario

geklärt. Das Zauberwort: Gleitzone

Minijob oder Job in der Gleitzone
Ab 1.4.2003 gilt für alle geringfügig entlohnten Beschäftigungen und geringfügig Selbstständigen eine Entgeltgrenze von 400 (vorher 325) Euro. Mit der Mini-Job-Reform wurden gleichzeitig Neuregelungen für den so genannten Niedriglohnsektor geschaffen. In einer Gleitzone von 401 Euro bis zu einem Verdienst von 800 Euro im Monat steigen die Sozialabgaben nur allmählich an. Die Abgaben steigern sich je nach Verdienst stufenweise von vier bis 21 Prozent, die erst bei einer Verdiensthöchstgrenze von 800 Euro fällig werden. Der Arbeitgeber zahlt dagegen den vollen Anteil an Sozialversicherungsbeiträgen von ca. 21 Prozent. Allerdings gilt diese Regelung nicht für solche Jobs, die neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt werden. In diesem Fall besteht für beide Beschäftigungen die volle Sozialversicherungspflicht.

Wieder was gelernt.