Mini-Job kündigen, Vertragsstrafe gültig ?

Ich möchte meinen 400 Euro Mini-Job kündigen,da ich nach einem Tag direkt gemerkt habe dass es nichts für mich ist und ich unter keinen Umständen noch einen Tag dort arbeiten will. Nun steht im Arbeitsvertrag:
, 11.Tritt der Arbeitsnehmer das Arbeitsverhältnis nicht an,löst er das Arbeitsverhältnis unter Vertragsbruch[…],so hat der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Brutto/Monatsgehalt zu zahlen. "

Meine Fragen jetzt: Wird mir so etwas drohen wenn ich jetzt fristlos kündige und nicht mehr hingehe?
Es ist ein großes,internationales Unternehmen.
Oder gibt es eine andere Möglichkeit die Kündigungsfrist sowie die Vertragsstrafen zu umgehen??

Danke im Vorraus !!!

Hallo,
Sie haben also einen Vertrag für den Minijob unterschrieben und waren 1 Tag arbeiten.
Damit haben Sie den Arbeitsantritt vollzogen. Um wieder da raus zu kommen, sollten Sie m.E. folgendermaßen vorgehen:
Im Vertrag (oder Tarif) nachsehen, wie lange die Kündigungszeit während der Probezeit ist. Dann unbedingt schriftlich (!) und fristgemäß kündigen.
Bis dahin müssen Sie arbeiten - vorausgesetzt Sie werden nicht plötzlich krank :wink:
Alles andere kann dazu führen, daß die Vertragsstrafe fällig wird. Eine Alternative wäre, mit dem Personalchef vernünftig zu reden, ihm die Situation zu schildern, auf eine Bezahlung des gearbeiteten Tages zu verzichten und ihn bitten, den Vertrag ohne Bedingungen aufzulösen.
Viel Glück wünscht… siebengebirgler

Hallo,
grundsätzlich sind Vertragsstrafen zulässig wenn Sie angemessen sind und für den Arbeitgeber ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse besteht. Oft lässt sich sowas nur bei einem Gang zum Gericht feststellen, was allerdings bei einem 400 €-Job m.E. unverhältnismäßig wäre. Besteht für das Arbeitsverhältnis keine Probezeit? Dann könnten Sie unproblematisch kündigen. Ansonsten Gespräch mit Geschäftsleitung suchen und falls das nichts hilft notfalls Kündigungsfrist aussitzen.
Gruß
Alex