Mini-Job - Lohnsteuerkarte - Steuerklasse

Hallo Experten!

Wie ist das bei einem Mini-Job (200 €),auf Lohnsteuerkarte, oder nicht?
Wie ist es, wenn er bisher auf LSK gelaufen ist, kann man das wieder ändern?
Ist das auch abhängig von der Steuerklasse (1 bzw. 5)?
Ich blicke da nicht durch!
Wer weiss was?

Viele Grüße
Andy

Hallo Andy,

Du hast drei Möglichkeiten,. die 200,- EUR zu verdienen.

  1. als geringfügige Beschäftigung
    dann bekommst du die 200,- EUR, Dein AG zahlt 50,- EUR an die Bundesknappschaft

  2. pauschal mit 20% versteuert durch den AG (wird keine LSt-Karte benötigt)

  3. normal auf Lohnsteuerkarte mit der LStKlasse, die nach Deinem persönlichen Verhältnissen gültig ist bzw. wenn es ein Zweitjob ist, LStKl VI.

In allen Fällen entscheidest jedoch nicht Du, sondern DeinAG, wie er die Versteuerung vornehmen will.
Gruß
Michael

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Hi!

Da solltest Du alle Fragen beantwortet kriegen!

LG
Guido