Hallo,
Ich habe einen 400€ Minijob.
Kann ich jetzt zusätzlich meine Freundin, die Krank geworden ist, vertreten?
Sie ist drei Wochen Krank geschrieben, und ich würde sie gerne, neben meiner Arbeit, vertreten…
Darf ich das?
Hallo,
Ich habe einen 400€ Minijob.
Kann ich jetzt zusätzlich meine Freundin, die Krank geworden ist, vertreten?
Sie ist drei Wochen Krank geschrieben, und ich würde sie gerne, neben meiner Arbeit, vertreten…
Darf ich das?
Darf ich das?
Wer sollte dich an der Aufnahme einer Arbeit hindern?
Sofern der Arbeitgeber Lust hat, doppeltes Gehalt zu zahlen…
Wäre ja ein super Trick, der eine Partner springt immer für den anderen ein, es gibt doppeltes Gehalt, wenn der mal wieder „krank“ ist!
Gruß
Granini
Darf ich das?
Wer sollte dich an der Aufnahme einer Arbeit hindern?
Sofern der Arbeitgeber Lust hat, doppeltes Gehalt zu zahlen…
Wäre ja ein super Trick, der eine Partner springt immer für
den anderen ein, es gibt doppeltes Gehalt, wenn der mal wieder
„krank“ ist!
Klingt das nicht etwas zu einfach für einen Minijob ? Wenn nur der U.P. da die Vertretung übernehmen wollte, dürften doch nicht mehr als 400 € / mtl. erarbeitet werden.
( mal davon ausgegangen, das beide in einem Betrieb zu gleichen Bedingungen beschäftigt wären )
Dann könnte er als Minijobber doch nur seine Arbeitsstunden voll machen. Sprich: mehrere Ma. ( Minijob ) gleichen das Fehlen des Ma. durch maximal mögliche Stunden aus oder eine S.V. - pflichtig beschäftigte Person würde die Stunden des erkrankten Ma. übernehmen.
Gruß
Granini
mfg
nutzlos
Klingt das nicht etwas zu einfach für einen Minijob ? Wenn nur
der U.P. da die Vertretung übernehmen wollte, dürften doch
nicht mehr als 400 € / mtl. erarbeitet werden.
Sehe ich auch so.
( mal davon ausgegangen, das beide in einem Betrieb zu
gleichen Bedingungen beschäftigt wären )
Leider steht dazu überhaupt nichts in der Frage.
So ist sie also eigentlich gar nicht zu beantworten.
Daher mein Rat, sich mit dem AG in Verbindung zu setzen, im schlimmsten Fall wird aus dem Minijob ein Midijob.
(wobei das bei so kurzfristiger Überschreitung wohl noch nicht passiert).
Wenn der AG auch einen Midijobber bezahlen will, sehe ich da kein Problem!
Gruß
Granini
Lassen wir diesen 1. Weg so stehen…
Hallo @Granini,
Also alle verbleibenden Mitarbeiter des Betriebes mal zusammensetzen und und mit dem Cheffe mal besprechen, wie der Ausfall der minimal beschäftigten MA. durch das verbleibende Personal kompensiert werden könnte.
Bei vielen Minijobbern ( mit wenigerals möglichen Stunden ) im Betrieb gäbe es bestimmt Potential, die anfallenden Arbeitsstunden auf M.J. und Festpersonal aufzuteilen.
Einen kurzweilig befristeten " Neuvertrag " bzgl. Midi / Vollzeit halte ich in kuzfristiger Einrichtung und Befristung für eher unwahrscheinlich.
Ich sehe eher zunächst eine Aufteilung der Aufgaben anteilig zwischen M.J - ern und SV - Kraft ( Kräften ).
mfg
nutzlos