Mini-Job - Urlaubszwang?

Hallo. Auch bei Mini-Jobs besteht ja ein Urlaubsanspruch.
Dürfen die Urlaubstage durch den Arbeitgeber einfach festgelgt werden?

Beispiel:
Das Jahr nähert sich dem Ende. Der Urlaub muss verbraten werden. Wenn ein Mini-Jober zB. jedes zweite WE arbeitet, darf der AG dann einfach die Urlaubstage auf die WEs legen an denen der AN nicht arbeiten würde?

So das der AN letztendlich genausoviel und an den Tagen arbeiten muss wie sonst auch und so gesehen nichts von dem Urlaub hat?

Die Stunden würden dann zwar vielleicht auf AZ-Konto gehen, aber davon hat der AM erstmal ja auch nichts.
A) Keinen Urlaub wann er/sie ihn gerne hätte.
B) Bekommt er/sie die Stunden vermutlich auch erst am Sankt Nimmerleinstag ausgezahlt.

Wie gefragt, darf der AG diese Urlaubstage einfach festsetzen?

Danke für alle Infos u. beste Grüße

Hallo,

Hallo. Auch bei Mini-Jobs besteht ja ein Urlaubsanspruch.
Dürfen die Urlaubstage durch den Arbeitgeber einfach festgelgt
werden?

ZT ja gem. § 7 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/index.html
Ist der AN nicht einverstanden, muß er dies dem AG anzeigen und mit ihm ggfs. sprechen.
Gäbe es in dem Betrieb einen BR/PR, wäre die Urlaubsvergabe voll mitbestimmungspflichtig.

Beispiel:
Das Jahr nähert sich dem Ende. Der Urlaub muss verbraten
werden. Wenn ein Mini-Jober zB. jedes zweite WE arbeitet, darf
der AG dann einfach die Urlaubstage auf die WEs legen an denen
der AN nicht arbeiten würde?

Urlaubstage können nur für Tage verwendet werden, an denen der AN ansonsten zur Arbeitsleistung verpflichtet gewesen wäre. Für dienstplanmäßig freie Tage dürfen keine Urlaubstage zusätzlich angerechnet werden können.
Da ein AG eigentlich nicht so doof sein kann, das nicht zu kapieren, riecht allein schon die Absicht des AG seeehr streng.

So das der AN letztendlich genausoviel und an den Tagen
arbeiten muss wie sonst auch und so gesehen nichts von dem
Urlaub hat?

Genau das darf nicht sein.

&Tschüß