Hallo. Auch bei Mini-Jobs besteht ja ein Urlaubsanspruch.
Dürfen die Urlaubstage durch den Arbeitgeber einfach festgelgt werden?
Beispiel:
Das Jahr nähert sich dem Ende. Der Urlaub muss verbraten werden. Wenn ein Mini-Jober zB. jedes zweite WE arbeitet, darf der AG dann einfach die Urlaubstage auf die WEs legen an denen der AN nicht arbeiten würde?
So das der AN letztendlich genausoviel und an den Tagen arbeiten muss wie sonst auch und so gesehen nichts von dem Urlaub hat?
Die Stunden würden dann zwar vielleicht auf AZ-Konto gehen, aber davon hat der AM erstmal ja auch nichts.
A) Keinen Urlaub wann er/sie ihn gerne hätte.
B) Bekommt er/sie die Stunden vermutlich auch erst am Sankt Nimmerleinstag ausgezahlt.
Wie gefragt, darf der AG diese Urlaubstage einfach festsetzen?
Danke für alle Infos u. beste Grüße