einen „vollwertigen“ sozialversicherungspflichtigen
Job, sagen wir 2000 BRUTTO.
einen 400-Euro-Job --> 0,- Sozialversicherung
und bei 2. beginnt meine Frage:
wird der 2. Job später bei der Einkommenssteuererklärung
nicht „nachversteuert“ bzw muss das nicht bei der KV/RV
angemeldet werden und, weil ja Zusatzeinkommen, zum
regulären Einkommen dazu und somit höheres Brutto als
angemeldet?
Was ist, wenn aus dem 400-Euro-Job jetzt ein ein
Zweit-Job mit 500 EURO Einkommen wird.
Gilt dann dafür diese Gleitregelung (401-800) oder komplette
Sozialabgaben, wegen „vollem“ Erst-Job ?
Das würd mich auch interessiern.
Danke im voraus.
LG Daggi
und bei 2. beginnt meine Frage:
wird der 2. Job später bei der Einkommenssteuererklärung
nicht „nachversteuert“ bzw muss das nicht bei der KV/RV
angemeldet werden und, weil ja Zusatzeinkommen, zum
regulären Einkommen dazu und somit höheres Brutto als
angemeldet?
Steuermäßig k.A.
Sozialversicherungsmäßig ist ein 400-Euro-Job SV-frei. Zusätzlich zu Guidos link noch eine informative Seite http://www.erwin-denzler.de/index.shtml
Was ist, wenn aus dem 400-Euro-Job jetzt ein ein
Zweit-Job mit 500 EURO Einkommen wird.
Gilt dann dafür diese Gleitregelung (401-800) oder komplette
Sozialabgaben, wegen „vollem“ Erst-Job ?