Mini-Jobs und Midi-Jobs

Folgende Frage:

Ein Arbeitnehmer hat

  1. einen „vollwertigen“ sozialversicherungspflichtigen
    Job, sagen wir 2000 BRUTTO.

  2. einen 400-Euro-Job --> 0,- Sozialversicherung

Was ist, wenn aus dem 400-Euro-Job jetzt ein ein
Zweit-Job mit 500 EURO Einkommen wird.

Gilt dann dafür diese Gleitregelung (401-800) oder komplette
Sozialabgaben, wegen „vollem“ Erst-Job ?

Ein Link
Hi!

Alle Fragen dieser Art sollten Dir hier http://www.minijob-zentrale.de erschöpfend beantwortet werden.

Sollte das dort nicht stehen: Es sind die vollen Beiträge fällig.

LG
Guido

Hi, besonders an Experten,

Folgende Frage: Ein Arbeitnehmer hat

  1. einen „vollwertigen“ sozialversicherungspflichtigen
    Job, sagen wir 2000 BRUTTO.
  2. einen 400-Euro-Job --> 0,- Sozialversicherung

und bei 2. beginnt meine Frage:
wird der 2. Job später bei der Einkommenssteuererklärung
nicht „nachversteuert“ bzw muss das nicht bei der KV/RV
angemeldet werden und, weil ja Zusatzeinkommen, zum
regulären Einkommen dazu und somit höheres Brutto als
angemeldet?

Was ist, wenn aus dem 400-Euro-Job jetzt ein ein
Zweit-Job mit 500 EURO Einkommen wird.
Gilt dann dafür diese Gleitregelung (401-800) oder komplette
Sozialabgaben, wegen „vollem“ Erst-Job ?

Das würd mich auch interessiern.
Danke im voraus.
LG Daggi

Hi!

und bei 2. beginnt meine Frage:
wird der 2. Job später bei der Einkommenssteuererklärung
nicht „nachversteuert“ bzw muss das nicht bei der KV/RV
angemeldet werden und, weil ja Zusatzeinkommen, zum
regulären Einkommen dazu und somit höheres Brutto als
angemeldet?

Steuermäßig k.A.
Sozialversicherungsmäßig ist ein 400-Euro-Job SV-frei. Zusätzlich zu Guidos link noch eine informative Seite http://www.erwin-denzler.de/index.shtml

Was ist, wenn aus dem 400-Euro-Job jetzt ein ein
Zweit-Job mit 500 EURO Einkommen wird.
Gilt dann dafür diese Gleitregelung (401-800) oder komplette
Sozialabgaben, wegen „vollem“ Erst-Job ?

Das würd mich auch interessiern.

Die Frage hat Guido aber schon beantwortet.

MfG