Hallo!
Ich hab ma eine Frage. Ich arbeite seit 2001 bei einer Apotheke auf Lohnsteuerkarte (400 Euro-Basis)
Da ich aber unter den 400 Euro bin hab ich mich jetzt in einem Freizeitpark beworben.
Darf ich 2 Minijobs annehmen? Wenn ja muss und darf ich eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen?
Bitte helft mir
Gruß
Hallo Nina,
du darfst mit allen Mini-Jobs zusammen (!) nicht über 400 € im Monat kommen.
Wenn du also bei dem zweiten Job diese Marke überschreitest, musst du dort eine Lohnsteuerkarte abgeben.
Und wieso zweite Lohnsteuerkarte ? Hast du schon einen Job,wo du die erste benötigst?
Wenn ja, bekommst du die zweite Lohnsteuerkarte bei deinem Einwohnermeldeamt.
Gruß
Peter
Hi Peter!
Für mein jetzigen Minijob in der Apotheke arbeite ich auf Steuerkarte! Wieso fragst du? Muss ich denn nicht eine Steuerkarte auch bei Minijobs haben???
Gruß
Nina
Wenn du auf Lohnsteuerkarte arbeitest,ist es kein (!) Minijob !
Wenn du auf Lohnsteuerkarte arbeitest,ist es kein (!) Minijob
Hallo Ihr beiden,
es gibt folgende 2 möglichkeiten:
-
der minijob läuft ohne steuerkarte - AG zahlt 25% (KV,RV und 3% pauschale lohnsteuer) nebenkosten…
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der minijob läuft über die steuerkarten - AG zahlt 22% (KV,RV)
nebenkosten…steuer entfällt i.d.R. da Stkl. 1
Gruß Inder