Hallo!
Sie unterscheiden sich erst einmal in der Höhe des Entgelts, eben 400,neu 450 € max.
Oder eben MIDI (Gleitzone) 450,01 € bis 850 € .
Dann aber auch bei Steuer und Sozialabgaben.
Bei Mini ist alles pauschaliert und wird nur vom AG abgeführt. Für einen selbst ist das Einkommen steuerfrei. Bei Rentenversicherung gibt’s Abstriche, krankenversichert ist man hieraus nicht.
Midi (Gleitzonenenregelung) ist anders. Es fallen alle üblichen Beiträge an, sie werden nur ungleich zw. AG und AN verteilt. Durch bestimmte Faktoren wird das MIDI-Einkommen rechnerisch verkleinert und daraus wird dann der AN-Anteil an den Sozialabgaben berechnet. AG-Anteil ist gleich wie sonst immer.
AN kann wie bei Minijob die reduzierten Rentenbeiträge selbst auf die volle Summe nach Einkommen aufstocken.
Altersrentner darf unbegrenzt hinzuverdienen ! Seine Rente wird nie gekürzt !
Er muss aber ggf. mehr versteuern.
Lies mal hier rein :
http://www.minijobzentrale.de
mfG
duck313