Jemand erhält in Deutschland rund 450 € Rente und in Frankreich 52 € pro Monat = unter 5500 € / Jahr —
Das soll mit 50 % versteuert werden = mehr als 1 Monatsrente — Ist das mit dem Grundgesetz § 33 (oder ähnlich) vereinbar?? —
Hallo!
In welchem Land soll das denn mit 50 % versteuert werden?
Wenn das die einzigen Einkünfte sind und es keinen Ehepartner gibt, der noch Einkünfte hat, fällt in Deutschland keine Einkommensteuer an.
LG
Paulchen
450+52=502
502*12=6024
Bitte wie kommst Du darauf, dass das unter 5500€/Jahr liegt?
kein „Hallo“
Das soll mit 50 % versteuert werden
glaub ich nicht. Ich glaube eher dass damit gemeint ist dass die Rente zu 50% steuerpflichtig ist [also 50 % NICHT der Steuer unterliegen] (je nach Beginn der Rente).
Dies bedeutet dass NUR 50% der Rente überhaupt in die Berechnung der Steuer reinfällt. Nun wird „nachgeschaut“ welcher Steuersatz zuständig ist und auf die steuerpflichtige Rente (abzüglich evtl. Ausgaben) angerechnet.
Und da bis 8004 € steuerpflichtiges Einkommen eh keine Steuer anfällt könnten also 16008 € Rente vorhanden sein ohne das überhaupt etwas passiert.
— Ist das mit dem Grundgesetz § 33 (oder ähnlich) vereinbar?? —
Mit dem Grundgesetz? Keine Ahnung. Aber mit dem Steuergesetz und das wird ja wohl nicht dem Grundgesetz widersprechen.
auch ohne Gruß