Mini Rente unten 5500 € auch zu versteuern ?

Jemand erhält in Deutschland rund 450 € Rente und in Frankreich 52 € pro Monat = unter 5500 € / Jahr —
Das soll mit 50 % versteuert werden = mehr als 1 Monatsrente — Ist das mit dem Grundgesetz § 33 (oder ähnlich) vereinbar?? —

Hallo!

In welchem Land soll das denn mit 50 % versteuert werden?

Wenn das die einzigen Einkünfte sind und es keinen Ehepartner gibt, der noch Einkünfte hat, fällt in Deutschland keine Einkommensteuer an.

LG
Paulchen

450+52=502
502*12=6024

Bitte wie kommst Du darauf, dass das unter 5500€/Jahr liegt?

kein „Hallo“

Das soll mit 50 % versteuert werden

glaub ich nicht. Ich glaube eher dass damit gemeint ist dass die Rente zu 50% steuerpflichtig ist [also 50 % NICHT der Steuer unterliegen] (je nach Beginn der Rente).
Dies bedeutet dass NUR 50% der Rente überhaupt in die Berechnung der Steuer reinfällt. Nun wird „nachgeschaut“ welcher Steuersatz zuständig ist und auf die steuerpflichtige Rente (abzüglich evtl. Ausgaben) angerechnet.
Und da bis 8004 € steuerpflichtiges Einkommen eh keine Steuer anfällt könnten also 16008 € Rente vorhanden sein ohne das überhaupt etwas passiert.

— Ist das mit dem Grundgesetz § 33 (oder ähnlich) vereinbar?? —

Mit dem Grundgesetz? Keine Ahnung. Aber mit dem Steuergesetz und das wird ja wohl nicht dem Grundgesetz widersprechen.

auch ohne Gruß