Minifirmengründung

Hallo!

Einmal angenommen, jemand möchte ein Gewerbe anmelden, in dem er neben einem versicherungspflichtigen Beruf mit einem Einkommen > 400EUR (Teilzeit) nebenher z.B. Nachhilfe geben möchte (ja, und er wäre so ehrlich dass er es anmelden & versteuern möchte).

Wo würde dies angemeldet und gäbe es einen Unterschied zu einem normalen Gewerbe, da er in dem Gewerbe konstant weniger als 400EUR/monat verdienen würde?

Vielen Dank & lieben Gruß
Patrick

Hallo Patrick,

Anmeldung würde beim Gewerbeamt erfolgen. Die informieren dann auch Finanzamt, IHK und allen anderen Stellen. Die „Geringfügigkeit“ ist dabei kein Problem, man kann ein Gewerbe ja auch nebenberuflich betreiben, ist sogar sehr häufig der Fall.

Wegen Steuer, also der Vermischung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit sollte man mal mit einem Fachmann sprechen. Aber bei den geringen Nebeneinkünften dürfte das eigentlich kaum ins Gewicht fallen. Unter Umständen kann dir auch das Finanzamt Auskunft geben.

Viel Erfolg
Bernhard

Hallo Bernhard,

vielen Dank für die Beantwortung und die lieben Wünsche!

Lieben Gruß
Patrick

… nebenher z.B. Nachhilfe geben möchte …

Wenn er dabei nicht auch noch Bücher u. ä. verkauft ist das eher eine freiberufliche Tätigkeit als ein Gewerbe. Die Anmeldung erfolgt dann beim Finanzamt.
Eine Gewerbeanmeldung ist dann nicht nötig.

Unterschiede Gewerbe/Freiberuf: http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.php

Gruß JK

… nebenher z.B. Nachhilfe geben möchte …

Eine Gewerbeanmeldung ist dann nicht nötig.

So sehe ich das auch. Wenn eine reine Berater- bzw. Lehrertätigkeit (Nachhilfe) geleistet wird, dann ist dies kein Gewerbe, sondern ein freier Beruf. Dafür wäre keine Gewerbeanmeldung bei der Stadt nötig, aber natürlich eine Anmeldung beim Finanzamt.