Liebe/-r Experte/-in, ich habe eine Frage zum Minijob. Also ich bin Rentner mit Abzug und soll kann eine Woche arbeiten. Aber diese Arbeit ist nachts also gibts Nachtzuschlag dazu. Damit würde ich auf über 400,- Euro kommen. da wird ja meine Rente gekürzt. Wer kann mir nun genau erklären welche Zuschläge nicht zu den 400,- Euro zählen und welche dazu. Bei der Minijobzentrale weis man es wahrscheinlich nicht genau. Einmal heist es Nachtzuschlag zählt nicht und ei andreas mal der Nachtzuschlag wird versteuert und zählt.
mfg
Philipp
Lieber Phillip,
ich würde einfach mal mit deinem Arbeitgeber sprechen, ob der dich nicht so entlohnen kann, wie du es brauchst.
Dies ist in der heutigen Zeit durchaus an der Tagesordnung, da es 1. viele 400 € jobs gibt und 2. mehr Erwerbsminderungsrentner u.ä. als man glaubt.
Von daher sind sich viele Arbeitgeber durchaus bewusst bzw. zielen sogar mit ihren jobangeboten darauf ab, dass sich arme Rentner bewerben, die sehr auf den kleinen Zuverdienst angewiesen sind.
Ich kenne z.B. einen Fall, da hat die Firma monatlich 399,75 € ausgezahlt und der Rest wurde dann über das Ausscheiden aus dem Unternehmen nachträglich ausgezahlt, so dass man nie über 400 € kommt.#
mfg tanja
Hallo Philipp,
tatsächlich ist es so, dass am Ende das zählt, was auf deinem Lohnzettel steht. Wenn du also als Auszahlungsbetrag über € 400 kommst, so wird der Restbetrag versteuert. Leider. Aber vielleicht hast du ja die Möglichkeit, die € 400 so aufzuteilen, dass du das Geld in 2 Monaten ausbezahlt bekommst. Ich meine damit, dass er dir in diesem Monat deine 400 € bezahlt und im nächsten Monat den Restbetrag. Sprich doch mal mit deinem Arbeitgeber darüber.
lg
hallo lieber phillip sorry du hast mich als experten hier aufgerufen nur leider bin ich keiner ich suche selber einen minijob also sorry ich kann dir leider gar keinen tipp geben versuche es bitte bei einem echten experten den du hier gweiss finden wirst liebe grüße zum weltaids tag
Hallo Philip,
leider kann ich dir da auch nicht weiter helfen mit nachtzuschlag kenne ich mich nicht aus
normalerweiße ist alles über 400 euro zu versteuern, aber nachtzuschläge sind doch ne autwandsentschädigung und dann zählen sie nicht mit
weil sogenannte aufwandsentschädigungen ja kein lohn sind sondern für den mehrbedarf verwendet werden sollen aber es gibt da keine vorgabe was man damit macht hmm aber wie gesagt ich kenn mich leider nicht aus mit nachtzuschlag
lg kleine_hexe