Minijob

Hallöchen,
ich habe eine Frage: Angenommen man arbeitet mit mündlicher Absprache Minijob. Muss der Arbeitnehmer Kündigungszeiten einhalten, wenn ja, wie lange (28 Tage?) oder kann er wie in einer Probezeit üblich von einem auf den anderen Tag aufhören? Wie gesagt, kein schriftlicher Vertrag vorhanden.
Ich warte auf euren Rat.
Danke.

Wie gesagt, kein schriftlicher Vertrag vorhanden.

Hallo Wunschel,

generelll gelten auch für Minijobs Kündigungsfristen.

Wieso ist kein Vertrag vorhanden?

Durch das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen wird der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Niederschrift über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen.
Der Nachweis gilt für alle Arbeitnehmer, es sei denn, dass sie nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden.

Es klingt mir jedenfalls fast so, als würde hier jemand schwarz beschäftigt.

Gruß Ivo

Da muss ich widersprechen, der Arbeitnehmer ist ordnungsgemäß bei der Bundesknappschaft gemeldet!!!
Wie sind denn nun die Kündigungszeiten, 4 Wochen, 14 Tage oder …??
Ich wäre für eine Antwort dankbar!
Wuschel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es gelten die ganz normalen Kündigungsfristen wie in einem Vollzeitjob auch.
Es kommt nun darauf an wie lange der Mnijob schon duaert.

Hier hilft ein Blick ins BGB:

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Trotzdem scheint es mir seltsam das angeblich kein Vertrag existiert in dem das geregelt ist.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/nachwg/inhal…

schreibt dies eigentlich vor.

Gruß Ivo

Hallöchen,

soviel wie ich weiß, ist der Minijob erst mit einer Kündigungsfrist versehen nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit, dann hast du bzw. Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 4 Wochen (Schriftl.), auch ohne Arbeitsvertrag.
Minijobs sind auch mündl. beschlossene Sache.
Du hast auch Urlaubsanspruch im Jahr, folgende Formel:
Arbeitstage pro Woche-Arbeitnehmer/Werktage die dein Arbeitgeber geöffnet bzw. arbeitet-pro Woche (also 5 oder 6) x 24=deine anteiligen Urlaubstage im Jahr
Bsp: 2/6x24=8 Urlaubstage
und sie darfst du nur an den Tagen nehmen, wo du auch sonst nur arbeitest.(mind. 4 Wochen hast du Anspruch, laut Minijobzentrale)
Wenn Du weitere Fragen hast, ruf doch die Minijobzentrale an, die beantwortet Dir alle fragen!!!

Tschau Romy