Hallo,
Wer eine Haushaltshilfe im Privathaushalt beschäftigen möchte,muss diese
per Haushaltsscheck anmelden.
Der Arbeitnehmer gibt seine Sozialversicherungsnummer,und der Arbeitgeber
seine Steuernummer an.
Wenn der Arbeitgeber aber nun keine Steuernummer hat,und trotzdem den Pauschalsteuersatz von 2 % anwenden möchte,ist dieses überhaupt möglich ?
Wenn der Arbeitgeber aber nun keine Steuernummer hat,und
trotzdem den Pauschalsteuersatz von 2 % anwenden möchte,ist
dieses überhaupt möglich ?
Natürlich ist das möglich. Ich glaube man braucht dafür eine Arbeitgebernummer, die man von der ARGE bekommt.
Hallo,
nach meinem Kenntnisstand sollte man sich eine Betriebsnummer (Arbeitgebernummer)vom Arbeitsamt geben lasse.
Die pauschale Steuer wird ja sowieso nicht an das Finanzamt, sondern mit den übrigen pauschalen Abgaben (KV und RV) an die Bundesknappschaft abgeführt.
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Man braucht eine Betriebsnummer, und die wird von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See automatisch vergeben, wenn ein Haushaltsscheck eingereicht wird.
Man braucht eine Betriebsnummer, und die wird von der
Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See automatisch
vergeben, wenn ein Haushaltsscheck eingereicht wird.
Man benötigt auch eine Steuenummer, denn die Knappschaft nimmt die Pauschsteuer im Auftrag des FA ein - um es mal einfach auszudrücken.
Hier ein nützlicher Link: [http://www.minijob-zentrale.de/nn_10674/DE/3__Privat…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10674/DE/3 Privathaushalte/2 haushaltsscheckverfahren/InhaltsNav.html?__nnn=true)