Hallo
auch wenn’s ja vermutlich eher ne rhetorische Frage war …
wen dem so ist, wie wird dann begründet, dass regelmäßig
Alleinerziehende zu derlei Maßnahmen herangezogen werden?
Genau das sollten die Betroffenen ihre Sachbearbeiter auch eindringlich fragen - und genau die „Begründung“ müssten die Alleinerziehenden ja dann im Rahmen ihrer (gemeinsam ! erarbeiteten) Eingliederungsvereinbarung bzw. Jobzuweisung vom Amt schriftlich vorliegen haben…FALLS die Behörde das korrekt und nach den Vorschriften und Weisungen gehandhabt hat…
…was aber sogar lt.Bundesrechnungshof (4/08)bei zwei Drittel der Arbeitsgelegenheiten NICHT der Fall ist: Zwei Drittel dieser Jobs sind laut BRH " formal rechtswidrig" …(…und diese Behörde wird vermutlich eher nicht nach _ oben _ aufrunden mit ihren zwei Dritteln…)
Und wenn man sich die entsprechenden Richtlinien und Weisungen der BA mal anschaut ,z.B.:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-…
vor allem zu den Punkten:
-Nachrangigkeit von Zusatzjobs;
-Zusatzjobs sind kein Ersatz für Aus- und Weiterbildung (=(Zusatzjobs dürfen Maßnahmen der Berufsausbildung, der Berufsvorbereitung oder der beruflichen Weiterbildung nicht ersetzen);
-individ.Eingliederungskonzept u._Integrations_strategie sind darzulegen;
-unter Beachtung der Nachrangigkeit sollten Zusatzjobs als sinnvolles Modul einer ganzheitlichen Betreuungs-/ Integrationsstrategie gezielt eingesetzt werden und einen Teilschritt in einer Integrationskette darstellen, d.h.ggf. mit anderen zweckmäßigen Leistungen verbunden werden, die in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten werden…
-Für eine öffentl.geförderte Maßnahme (z.B.EEJ) gelten als „Auswahlkriterien : Neben der Langzeitarbeitslosigkeit müssen mindestens zwei weitere Vermittlungshemmnisse in der Person des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen vorliegen, durch die in ihrer Gesamtbetrachtung die Erwerbsmöglichkeiten besonders schwer beeinträchtigt sind.“ (Vermittlungshemmnisse sind z.B.fehlende Schulabschlüsse/Sprachkenntnisse, Wohnungslosigkeit, Suchtprobleme, körperl./psych.Probelme, Vorstrafen usw.)
…und wenn man sich diese Weisungen so anschaut,dann interessiert man sich sogar noch mehr dafür, ob das alles vom Sachbearbeiter auch korrekt berücksichtigt wurde -und ob er das auch „begründet“ in der EGV oder der Job-Zuweisung dargelegt hat.Ansonsten wäre EGV und Jobzuweisung zumindest schon mal formell rechtswidrig.
Mithin ist doch anzunehmen, dass eine Frau, die einen Haushalt
organisiert und ihr(e) Kind(er) täglich zum Kindergarten bzw.
Schule bringt, an regelmäßige Arbeitsabläufe und
Alltagsdisziplin gewöhnt ist.
Fürwahr.Und deshalb wäre ja auch die Begründung des Sachbearbeiters so interessant,warum und wo genau da jemand mit einem EEJob an was und wofür gewöhnt werden soll. Und auch was alle anderen Voraussetzungen für so einen Job angeht (siehe Links) - müssen die erstmal vorliegen. Das muss der Sachbearbeiter „begründen“. Ist in den meisten Fällen nicht so - womit diese 1Euro-Zuweisungen nicht zulässig wären…
LG