Minijob (400 Euros)

Hallo,
noch ein mal, probieren wir jetzt ob in diese Richtung meine fragen vorstellen kann.

1.- darf man ohne vertrag arbeiten?
2.- wie vielen urlaub tage hat jemand die nur am wochenende (nur Sanstag und Sontag)arbeitet?
3.- hat man auch recht zum karkenmeldung?
4.- wie lange kann eine Probezeit sein? 3 monaten 6 monaten
5.- Ich verstehe das Arbeitnehmer sagt, dass kann man nicht Urlaub in die probezeit nehmen kann, aber kann man diese urlaub tage vorhen benutzen oder sind verloren …

Ich spreche von ein Minijob auf 400 Euros und 51 stunden …

MfG, Johann.

Hallo,
noch ein mal, probieren wir jetzt ob in diese Richtung meine
fragen vorstellen kann.

1.- darf man ohne vertrag arbeiten?

Sehr viele Arbeitsverhältnisse sind ohne schriftlichen Vertrag. Dennoch muss die Kündigung schriftlich erfolgen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html

Darüber hinaus ist es möglich, dass für eine Tätigkeit ein „als allgemeingültig erklärter Tarifvertrag“ automatisch gilt.

2.- wie vielen urlaub tage hat jemand die nur am wochenende
(nur Sanstag und Sontag)arbeitet?

Wg. der Ausschließlich an Wochen schwierig, aber vielleicht kenne ich nur die Sonderparagraphen dazu nicht. Für „normale“ TZ-Arbeitsverhältnisse kann man das grob sagen:

Mindestens so, dass jemand 4 Wochen Urlaub, davon 12 Tage am Stück machen kann:

http://dejure.org/gesetze/BUrlG/3.html
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html

Also kann sie effektiv 12 Tage Urlaub (mindestens) machen, es sei denn, für diese Tätigkeit ist ein „als allgemeingültig erklärter Tarifvertrag“ existent. Dann gilt dieser automatisch. Der Link ist hier im Forum zu finden.

3.- hat man auch recht zum karkenmeldung?

Der Witz ist gut. Aber sicher. Im Geigentiel, ein AG der den AN nötigt trotz Krankheit arbeiten zu gehen verletzt seine Aufsichtspflicht!

4.- wie lange kann eine Probezeit sein? 3 monaten 6 monaten

6 Monate ist heutzutage üblich aber auch das erlaubte Maximum:

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html (Absatz 3)

5.- Ich verstehe das Arbeitnehmer sagt, dass kann man nicht
Urlaub in die probezeit nehmen kann, aber kann man diese
urlaub tage vorhen benutzen oder sind verloren …

Das ist FALSCH! Das ist das übliche Missverständnis des Bundesurlaubsgesetzes:

http://dejure.org/gesetze/BUrlG/4.html

Es kann nicht der gesamte Jahresurlaub genommen werden, aber der anteilig erworbene Urlaubsanspruch darf sehr wohl auch in der Probezeit genutzt werden.

http://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html (Absatz 4)

Ich spreche von ein Minijob auf 400 Euros und 51 stunden …

Völlig egal! Arbeitsrecht ist Arbeitsrecht.

Gruß

Stefan

Öhm
Hi!

3.- hat man auch recht zum karkenmeldung?

Der Witz ist gut. Aber sicher. Im Geigentiel, ein AG der den
AN nötigt trotz Krankheit arbeiten zu gehen verletzt seine
Aufsichtspflicht!

Seine bitte WAS verletzt er?

4.- wie lange kann eine Probezeit sein? 3 monaten 6 monaten

6 Monate ist heutzutage üblich aber auch das erlaubte Maximum:

Es sind sogar 5 Jahre Probezeit möglich - oder kurz: Eine Probezeitbegrenzung existiert nicht.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html (Absatz 3)

Da steht nix von einer maximalen Probezeit

Es kann nicht der gesamte Jahresurlaub genommen werden, aber
der anteilig erworbene Urlaubsanspruch darf sehr wohl auch in
der Probezeit genutzt werden.

Wenn der Arbeitgeber nicht möchte, muss er keinen Urlaub in der Wartezeit genehmigen.
Deshalb heißt es nämlich WARTE zeit.

Puh…

LG
Guido

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Hi!

1.- darf man ohne vertrag arbeiten?

Ohne Vertrag geht nicht. Es kann aber durchaus ein MÜNDLICHER Vertrag existieren oder einer, der durch konkludentes Handeln entstanden ist (im Arbeitsrecht ist das mit der Konkludenz aber recht selten)

Ein schriftlicher Vertrag muss nicht geschlossen werden, nach einem Monat aber ein schriftlicher Nachweis gem. http://bundesrecht.juris.de/nachwg/__2.html
Das ist allerdings ein zahnloser Tiger, da keine Sanktionen vorgesehen sind, wenn man sich nicht daran hält!

2.- wie vielen urlaub tage hat jemand die nur am wochenende
(nur Sanstag und Sontag)arbeitet?

Wenn man JEDEN Samstag und Sonntag arbeitet und für JEDEN Sa & So „Urlaub“ genommen werden muss, dann rechne mal mit 8 Tagen (aus denen sich dann analog zum BUrlG 4 Wochen ergeben)

3.- hat man auch recht zum karkenmeldung?

Klar

4.- wie lange kann eine Probezeit sein? 3 monaten 6 monaten

Es gibt keine Begrenzung für eine Probezeit.
Allerdings kann man maximal für eine Dauer von 6 Monaten eine verkürzte Kündigungsfrist vereinbaren.

Der Kündigungsschutz gem. KSchG entsteht nach 6 Monaten, was aber nichts mit einer Probezeit zu tun hat.

5.- Ich verstehe das Arbeitnehmer sagt, dass kann man nicht
Urlaub in die probezeit nehmen kann, aber kann man diese
urlaub tage vorhen benutzen oder sind verloren …

Wenn sie innerhalb der Wartezeit nicht genommen werden können, dann sind sie abzugelten, so man das Unternehmen verlässt. Oder aber, man nimmt sie hinterher (wenn die Wartezeit über den Jahreswechsel geht, z.B.)

Ich spreche von ein Minijob auf 400 Euros und 51 stunden …

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html

LG
Guido