Hallo,
noch ein mal, probieren wir jetzt ob in diese Richtung meine
fragen vorstellen kann.
1.- darf man ohne vertrag arbeiten?
Sehr viele Arbeitsverhältnisse sind ohne schriftlichen Vertrag. Dennoch muss die Kündigung schriftlich erfolgen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html
Darüber hinaus ist es möglich, dass für eine Tätigkeit ein „als allgemeingültig erklärter Tarifvertrag“ automatisch gilt.
2.- wie vielen urlaub tage hat jemand die nur am wochenende
(nur Sanstag und Sontag)arbeitet?
Wg. der Ausschließlich an Wochen schwierig, aber vielleicht kenne ich nur die Sonderparagraphen dazu nicht. Für „normale“ TZ-Arbeitsverhältnisse kann man das grob sagen:
Mindestens so, dass jemand 4 Wochen Urlaub, davon 12 Tage am Stück machen kann:
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/3.html
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html
Also kann sie effektiv 12 Tage Urlaub (mindestens) machen, es sei denn, für diese Tätigkeit ist ein „als allgemeingültig erklärter Tarifvertrag“ existent. Dann gilt dieser automatisch. Der Link ist hier im Forum zu finden.
3.- hat man auch recht zum karkenmeldung?
Der Witz ist gut. Aber sicher. Im Geigentiel, ein AG der den AN nötigt trotz Krankheit arbeiten zu gehen verletzt seine Aufsichtspflicht!
4.- wie lange kann eine Probezeit sein? 3 monaten 6 monaten
6 Monate ist heutzutage üblich aber auch das erlaubte Maximum:
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html (Absatz 3)
5.- Ich verstehe das Arbeitnehmer sagt, dass kann man nicht
Urlaub in die probezeit nehmen kann, aber kann man diese
urlaub tage vorhen benutzen oder sind verloren …
Das ist FALSCH! Das ist das übliche Missverständnis des Bundesurlaubsgesetzes:
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/4.html
Es kann nicht der gesamte Jahresurlaub genommen werden, aber der anteilig erworbene Urlaubsanspruch darf sehr wohl auch in der Probezeit genutzt werden.
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html (Absatz 4)
Ich spreche von ein Minijob auf 400 Euros und 51 stunden …
Völlig egal! Arbeitsrecht ist Arbeitsrecht.
Gruß
Stefan