Hallo alle Zusammen.
Ich habe im Intenet nichts zufriedenstellendes zu meinem Problem gefunden, wesshalb ich euch nun damit belästige.
Ich arbeite seit knapp einem Jahr im Einzelhandel als Aushilskraft auf 400 Euro- nun 450 Eurobasis.
Bei besagtem Arbeitgeber hatte ich meine Lohnsteuerkarte I hinterlegt, um mir die Pauschale Lohnster von zwei Prozent des Bruttolohns zu sparen. Die Ersaprnis war zwar nicht viel, aber Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist.
Nun ist die Situation so, dass ich einen zweiten Job bis zum Studienbeginn angenommen habe, bei dem ich mich allerdings in der Gleitzone (zwischen 450 und 850 Euronen brutto) bewege.
Somit ist es erforderlich SV Beiträge zu zahlen, aber keine Lohnster, wenn ich die Lohnsterkarte I hinterlege. Zumindest habe ich es so gelesen.
Die Frage ist nun, ist es bei dem Arbeitgeber mit dem Minijob wieder möglich, den Lohn pauschal zu versteurn oder muss die unbeliebte Lohnsterkarte VI angegeben werden , mit der man knapp acht mal soviel an Lohnster blechen muss.
Danke schon mal für Eue Antworten
FAQ:1129 & falsches Brett…
… da Steuerproblem und nix arbeitsrechtliches.