Hallo,
mal angenommen, es hätte sich so abgespielt:
Frau bewirbt sich auf Anzeige für Minijob.
AG stellt Frau ein (2 Tage pro Woche) und sagt allen anderen ab.
Frau bekommt Arbeitsvertrag, wird eingearbeitet, erster Tag ok.
Zweiter Tag: Frau stellt fest, Job is nix für sie. Vereinbarung zw. ihr und AG nach 15 Minuten: dann lassen wir es eben, sie soll den Arbeitsvertrag (14 Tage Küfrist waren vereinbart) in den Reißwolf stecken (noch keine Anmeldung bei BG erfolgt).
AG fühlt sich hinters Licht geführt, weil sie beim Bewerbungsgespräch angab, die in der Anzeige erforderlichen Fähigkeiten zu haben.
Frau will Geld für ersten Tag. AG gibt ihr nichts.
Frau schreibt Brief an AG und droht mit Anwalt.
Fragen:
hätte AG das Recht, Schadensersatz zu verlagen z.B. wegen der Anzeigenkosten? Er müsste ja jetzt wg ihrer Vorspiegelung falscher Tatsachen eine neue Anzeige schalten, neu einarbeiten usw.
Und müßte er den ersten Tag bezahlen?
Für einige Meinungen bin ich sehr dankbar!
Danke und Gruß
Marlene
Hallo Marlene, meines Erachtens befindet sich der Arbeitgeber hier in der rechnerisch besseren Position.
Ein Anspruch aus dem 1 Tag ist entstanden (insofern nicht eindeutig anderes vereinabrt ist).
Schadenersatzansprüche durch den Arbeitgeber, seh ich hier aber auch berechtigterweise (durch die Falschangabe/Lüge der Arbeitnehmerin).
Am besten wäre - meiner Meinung nach - eine gütliche Einigung.
Ich bitte um Berichtigung durch die Experten, wenn ich was falsch sehe/unberücksichtigt gelassen habe!
MfG
hätte AG das Recht, Schadensersatz zu verlagen z.B. wegen der
Anzeigenkosten? Er müsste ja jetzt wg ihrer Vorspiegelung
falscher Tatsachen eine neue Anzeige schalten, neu einarbeiten
Wenn der AG sowas wollte, dann hätter er nicht den Arbeitsvertrag einvernehmlich aufheben dürfen sondern auf die Kündigungsfrist bestehen müssen. Wobei das auch nur dann zu einem Schadenersatzanspruch gekommen wäre, wenn der AN dann unentschuldigt weggeblieben wäre.
Anzeigenkosten? Er müsste ja jetzt wg ihrer Vorspiegelung
falscher Tatsachen eine neue Anzeige schalten, neu einarbeiten
Was sollen das denn für Tatsachen bzw. Fähigkeiten sein? Abgesehen davon: Von den anderen Bewerber(innen) ist nach den paar Tagen echt keine mehr verfügbar? Dann muß in Deiner Gegend sowas wie Vollbeschäftigung herrschen.
Und müßte er den ersten Tag bezahlen?
Ja.
Hallo
hätte AG das Recht, Schadensersatz zu verlagen z.B. wegen der
Anzeigenkosten?
Nein
Er müsste ja jetzt wg ihrer Vorspiegelung
falscher Tatsachen eine neue Anzeige schalten, neu einarbeiten
usw.
Das müßte er auch bei einer fristgerechten Kündigung
Und müßte er den ersten Tag bezahlen?
Ja
Ich sehe keinen Grund, daß der AG einen Schaden geltend machen könnte. Ich sehe auch keinen Grund, warum der AG die Lohnzahlung für den einen Tag verweigern dürfte. Allerdings stellt sich die Frage, um wieviel Geld es sich handelt, und ob die Summe aller anfallenden Kosten bei einer Lohnklage nicht plötzlich höher sind, als das Geld, das man einklagt…
Gruß,
LeoLo