Minijob Anmeldung

Moasche liebe werweisswas - gemeinde. erstmal an alle ( auch an die, die hier nicht antworten können) ein frohes und besinnliches weihnachtsfest. falls wir uns nicht mehr schreiben auch noch nen guten rutsch ins neue jahr.
also. folgende sachlage. ein kollege von mir ist auf minijobbasis angestellt. (eu-rentner) jetzt bekam er im mai nen neuen arbeitsvertrag. einer der vermieter ist aus dem wohngebiet ausgestiegen und hat dort seine wohneinheiten verkauft. deswegen wurde er entlassen und gleich wieder bei einem anderen vermieter in gleicher wohnanlage eingestellt. ebenfalls wieder als minijobber. nun hat er aber bis dato noch keine monatlichen abrechnungen bzw. belege erhalten. sonst kamen die papiere zeitgleich mit der geldüberweisung des lohnes. er hat sich nun erkundigt und festgestellt, dass er nicht mal bei der minijobzentrale gemeldet ist. bis mai war das wohl der fall. nun aber nicht mehr. er möchte den job aber nicht verlieren, macht sich jedoch gedanken, dass er dann evenuell schwarz arbeitet, weil eben nicht gemeldet. er bekommt auch recht unregelmäßig seinen lohn ausgezahlt. keine ahnung, an was das liegt. alle 2 monate 800 oironen. ich habe ihm gesagt, wenn er nicht gemeldet ist, ist er auch nicht versichert. im falle eines arbeitsunfalles z.b. er hat einen arbeitsvertrag. alles mit stempel und unterschrift. meiner meinung nach muss doch der arbeitgeber die anmeldung vornehmen. oder liege ich da falsch? wie könnte er sich wehren, ohne seinen minijob zu riskieren?  bedanke mich schon mal im voraus. gruß andreas

Hallo,
ja, solange der Arbeitgeber keine Meldung an die Mini-Job-Zentrale gemacht hat, solange gilt der Arbeitnehmer rechtlich als „Schwarzarbeiter“. Solange er selbst davon nichts weiss (dass die Anmeldung nicht erfolgte), solange kann man ihn meiner Meinung nach auch rechtlich nicht belangen - wenn er es allerdings weiss und nichts unternimmt, dann schon - meine Meinung.
Mein Rat - die Mini-Job-Zentrale, unter Angabe der Sozialversicherungsnummer, bzw. seiner Daten, anschreiben, die DSachlage schildern und somit Klarheit bekommen.
Wenn der Arbeitgeber keine Anmeldung vorngenommen hat, ihn darauf ansprechen und wenn nix passiert sofort aufhören, denn auch Schwarzarbeiter selbst können behelligt werden, wenn es raus kommt.
Gruss
Czauderna

Der AN soll sich selbst bei der Minijobzentrale melden und die Sachlage dort erklären.
Grüße… siebengebirgler