Hallo erstmal,
ich heiße Tanja, bin 27, Pädagogin M.A. und möchte mich die nächsten Wochen selbständig machen. Ich plane eine Agentur, die Eltern bei der Suche nach einem geeigneten Babysitter hilft. Kein Sitter ist bei mir angestellt, alle sind auf selbständiger Basis tätig. Aus Kostengründen möchte ich erstmal niemanden einstellen. Als Gegenleistung sind alle Sitter in der Betriebshaftpflichtversicherung der Agentur aufgenommen, welche bei Personenschäden haftet.
Meine Frage lautet nun, ob ich irgendetwas zu beachten habe mit dieser neuen Minijobregelung. Oder, was ich eher vermute, kann mir das egal sein, denn die Sitter sind auf selbständiger Basis tätig?
Freu mich über jede Antwort! Herzlichen Dank!
Tanja
Hallo Tanja,
auch wenn diese Menschen auf selbständiger Basis für Dich tätig sind, irritiert mich diese nachfolgende Aussage von Dir schon sehr…
Oder, was ich eher vermute,
kann mir das egal sein, denn die Sitter sind auf selbständiger
Basis tätig?
Ein Arbeitgeber - jedenfalls ein guter - übernimmt Verantwortung und schafft, sofern gewisse Dinge nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen, zumindest eine solide Arbeitsgrundlage durch Information seiner „Beschäftigten“ – egal ob es sich um ein Arbeiten auf selbständiger Basis oder um festangestellte Mitarbeiter handelt.
Vielleicht kannst Du Dir auf der nachfolgend genannten Seite einen Überblick über Deine Pflichten verschaffen, oder die dort angegebene kostenlose Hotline zur Klärung kontaktieren:
http://www.nebenjob.de/njspez/neuregelung2003_inhalt…
Gruss
Eve*
Hallo Eve,
vielen Dank für deine Antwort.
Vielleicht hab ich mich ein wenig ungeschickt ausgedrückt
Ich möchte einfach gut informiert sein, damit ich evtl. auftretende Fragen auch wahrheitsgetreu und rechtlich abgesichert beantworten kann.
Ich habe neulich einen Artikel gelesen, in dem stand, dass diese ganze Regelung für selbständig Tätige nicht zutrifft. Sie müssten nur selbst aufpassen, die 400€-Marke nicht zu übersteigen. In dem Artikel geht es um Tagesmütter, die sebständig sind. Aufpassen müsse man nur bei der Krankenversicherung. Denn um familienversichert zu bleiben, darf die Einkommensgrenze nicht über 340€ kommen.
DEshalb möchte ich gerne wissen, ob ICH die Leute anmelden muss oder ob sie das, da selbständig, selbst in die Hand nehmen müssen und dann nur die 400€-Marke (bzw. 340€) beachten müssen.
HOffe, ich konnte mich nun richtig ausdrücken!
Trotzdem herzlichen Dank für deine Antwort Eve. Den Hinweis auf eine kostenlose Hotline finde ich klasse!!
Tanja
danke Tanja, jetzt ist es klar…*lächel*…(owt)
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