Hallo Sonja,
Hallo, wusste jetzt nicht so recht wo dieses Thema
reinpasst…
passt scho…
Wenn man einen Minijob auf 400 Euro Basis annehmen möchte, wie
genau läuft die Anmeldung ab?
Die Anmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber bei der Bundesknappschaft, per Papier oder Datensatz.
Ist der Arbeitgeber dazu
verpflichtet nach der Lohnsteuerkarte
nein, die ist bei geringfügiger Beschäftigung nicht gefragt
oder der Versicherungsnummer zu fragen?
die Anmeldung kann alternativ auch mit dem Geburtsdatum und -ort erfolgen. SV-Nummer ist der übliche Weg.
Oder einen Bogen herauszugeben
bei dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschreiben, weil ohne
diesen eine Anmeldung nicht mögich wäre?
Nein, eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Entsprechende Bogen werden durch Arbeitgeber regelmäßig verwendet, um den Arbeitnehmer bei mehrfach geringfügigen Beschäftigungen mit im Boot zu haben - geht aber nur begrenzt.
Oder muss sich der Arbeitnehmer um die Anmeldung kümmern?
Nein
Wenn er bei der Bundesknappschaft anruft um herauszufinden
Geht viel einfacher: Wenn die Anmeldung erfolgt ist, gibt es ein Exemplar für den Arbeitnehmer. Wenn nicht, dann nicht.
ob er angemeldet ist und diese dann feststellt, dass
es nicht so ist, kann das rechtliche Konsequenzen haben?
nicht für den Arbeitnehmer, wenn er ggf. zeigen kann, dass er nicht stillschweigend oder aktiv dazu beigetragen hat, die fälligen Abgaben zu vermeiden (Vertrag; Anforderung der ihm zustehenden Meldebescheinigungen und Abrechnungen schriftlich)
Was ist zu tun, wenn man herausfindet, dass der Arbeitgeber
einen nicht angemeldet hat und nicht für die geleisteten
Stunden zahlt?
Keinen Lohn zahlt? Keine Pauschalabgaben zahlt?
Eine Abrechnung über den ausbezahlten Lohn und die Meldebescheinigungen stehen dem Arbeitnehmer zu. Weitere Aktion hängt von der Reaktion des Arbeitgebers auf dieses (schriftlich vorgetragene) Ansinnen ab.
Möglicherweise ist der Arbeitgeber mit der Chose ganz einfach überfordert. Habe hier schon mal von dem französischen Weingroßhändler mit den 350 Regalauffüllern erzählt: Der hat es drei Jahre lang nicht in die Reihe gekriegt, das zu organisieren.
Wenn Du die Dinge, die Du bei der Knappschaft gelesen hast, dem Arbeitgeber erzählst, mit dem Tenor „das ist alles nicht schwer“, hilft das vielleicht auch schon. Seit jüngster Rechtsänderung gibts für ihn in diesem Zusammenhang praktisch keine OWi mehr, sondern fast bloß noch die Straftat (hab erst vor ein paar Wochen den Zoll am größten Mannheimer Taxenstand bei der Arbeit gesehen. Der Taxenstand war 1/4h später fast leer). Also aus Sparsamkeit kanns jedenfalls nicht sein, eher aus Angst vor jeder Art von administrativen Abläufen. Und da kann dem Manne ja geholfen werden.
Schöne Grüße
MM