Hallo, kann mir jemand sagen warum bei einem Minijob soziale Gebühren erhoben werden, wenn man zeitgleich arbeitssuchend ohne Leistung gemeldet ist?
Folgender Fall: Nach einer Betriebsprüfung (für 2009) beim Abrechnungsunternehmen für den Minijob soll ich für zwei Tage die sozialen Gebühren (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) nachzahlen, weil ich auf dem Gagenschein arbeitssuchend verneint hatte. Zusätzlich erhebt das Unternehmen eine Bearbeitungsgebühr von 35 €. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich hauptsächlich eine Pflegetätigkeit (Mutter Pflegestufe 1) und ich hatte auch mein eigenes Gewerbe, so dass ich sowohl Steuern als auch freiwillige Beiträge in die gesetzlich Krankenkasse gezahlt hatte.
Wenn ich jetzt zur Nachzahlung gezwungen werde verstehe ich auch nicht warum ich Arbeitnehmer- und Arbeitgeber Anteil zahlen soll.
Der Minijob war im Jahre 2009 nicht meine Haupteinnahmequelle so dass eine Berufsmäßigkeit vorgelegen haben könnte. Ich finde es nur sehr ärgerlich, dass ich jetzt nach 3 Jahren wegen eines Missverständnisses auf eine Einnahme von 181,00 € eine Nachzahlung von 106,08 € leisten soll.