Minijob auf 400€ Basis bei der Steuererklärung ?

Hallo,

kurze Einleitung:

Mann, Hauptberuf, Steuerklasse 3, Vollzeitarbeit -> Einkommen muss angegeben werden

Frau, Erziehungsurlaub, Steuerklasse 5, arbeitet auf 400€ Basis ohne Lohnsteuerkarte (pauschal versteuert)

Muss der 400€ Job angegeben werden bei der Steuererklärung und wenn ja, auf welcher Basis ? Eine Lohnsteuerbescheinigung wird es ja nicht geben da pauschal versteuert wurde ?

Vielleicht kann jemand helfen !

Vielen Dank !

Muss nicht angegeben werden

Hallo,
ein 400-Euro-Job muß doch nie in der Steuererklärung angegeben werden.
Gruß

Det is Käse…
Irgendwer hat da das „Expert“ in „Expertenforum“ nicht verstanden…

Ein Minijob ist nur dann in der ESt-Erklärung nicht anzugeben, wenn er vom AG pauschal versteuert wird!