Wälzt der AG die pauschale LSt (2%) an den AN ab, gehört der Minijob trotzdem nicht in die StE.
Zahlt der AN LSt nach seiner LSt-Karte, gehört der Lohn ins Feld „Bruttolohn“
Wälzt der AG die pauschale LSt (2%) an den AN ab, gehört der
Minijob trotzdem nicht in die StE.
Zahlt der AN LSt nach seiner LSt-Karte, gehört der Lohn ins
Feld „Bruttolohn“
In welchen Fällen passiert denn
a) der AG wälzt die pauschale LSt (2%) auf den AN ab
und wann
b) der AN zahlt LSt nach seiner LSt-Karte
?
Herr X dachte bisher,
der AN zahlt bei Abwälzung immer 2% und das steht dann in der LSt-Bescheinigung.
In welchen Fällen passiert denn
a) der AG wälzt die pauschale LSt (2%) auf den AN ab
und wann
Wenn es sich um einen „echten“ Minijob handelt und der AG die 2% eben nicht trägt
b) der AN zahlt LSt nach seiner LSt-Karte
Wenn der AG nach LSt-Karte abrechnet.
Ist davon abhängig, was AG und AN vereinbart haben.
?
Herr X dachte bisher,
der AN zahlt bei Abwälzung immer 2% und das steht dann in der
LSt-Bescheinigung.
Wenn Herr X eine LSt-Bescheiniung erhalten hat, auf der LSt steht, dann wurde nach LSt-Karte abgerechnet.
Dann sollte der Herr X das uU in Zukunft anders mit dem AG vereinbaren.
Herr X dachte bisher,
der AN zahlt bei Abwälzung immer 2% und das steht dann in der
LSt-Bescheinigung.
Wenn Herr X eine LSt-Bescheiniung erhalten hat, auf der LSt
steht, dann wurde nach LSt-Karte abgerechnet.
Dann sollte der Herr X das uU in Zukunft anders mit dem AG
vereinbaren.
Woran merkt Herr X, ob er einen „Minijob hat, bei dem der AN die Steuer zahlt“ oder „nach LSt-Karte abgerechnet“ wird?
Braucht der AG bei „Minijob, bei dem der AN die Steuer zahlt“ auch die Vorlage der Steuerkarte? Herr X hat den Verdacht, dass viele AG die LSt-Karte einfach haben wollen, egel ob sie wirklich gebraucht wird oder nicht.
Warum gibt es überhaupt die Trennung zwischen diesen beidern Versionen? Wäre der 400€-Job nicht einfacher für den AG?
Vollkornbrot für die, die es gesund lieben; Weissbrot für die
übrigen und für Zahnlose.
Naja, eben, mit LSt-Karte für die einen (die zB nur diesen 400 € Job haben, damit unter dem Grundfreibetrag bleiben, und sich so die 2% sparen können) und ohne LSt-Karte für die anderen.
Naja, eben, mit LSt-Karte für die einen (die zB nur diesen 400
€ Job haben, damit unter dem Grundfreibetrag bleiben, und sich
so die 2% sparen können) …
Hmm, das ist schon mal ein gutes Argument für diese Version der Anstellung.