Minijob 'auf Steuerkarte' und Anlage N

Hallo zusammen,

dass ein Minijob, bei dem der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer zahlt, nicht in die Steuererklärung kommt, weiß Herr X.

Aber wie ist es mit einem Minijob, bei dem der AG die Lohnsteuer auf den AN abwälzt?
Herr X meint, dass das in Anlage N kommt.

Aber wo dort? - Zeile 6?

Gruß JK

Wälzt der AG die pauschale LSt (2%) an den AN ab, gehört der Minijob trotzdem nicht in die StE.
Zahlt der AN LSt nach seiner LSt-Karte, gehört der Lohn ins Feld „Bruttolohn“

Wälzt der AG die pauschale LSt (2%) an den AN ab, gehört der
Minijob trotzdem nicht in die StE.
Zahlt der AN LSt nach seiner LSt-Karte, gehört der Lohn ins
Feld „Bruttolohn“

In welchen Fällen passiert denn
a) der AG wälzt die pauschale LSt (2%) auf den AN ab
und wann
b) der AN zahlt LSt nach seiner LSt-Karte
?

Herr X dachte bisher,
der AN zahlt bei Abwälzung immer 2% und das steht dann in der LSt-Bescheinigung.

Gruß JK

In welchen Fällen passiert denn
a) der AG wälzt die pauschale LSt (2%) auf den AN ab
und wann

Wenn es sich um einen „echten“ Minijob handelt und der AG die 2% eben nicht trägt

b) der AN zahlt LSt nach seiner LSt-Karte

Wenn der AG nach LSt-Karte abrechnet.

Ist davon abhängig, was AG und AN vereinbart haben.

?

Herr X dachte bisher,
der AN zahlt bei Abwälzung immer 2% und das steht dann in der
LSt-Bescheinigung.

Wenn Herr X eine LSt-Bescheiniung erhalten hat, auf der LSt steht, dann wurde nach LSt-Karte abgerechnet.
Dann sollte der Herr X das uU in Zukunft anders mit dem AG vereinbaren.

Herr X dachte bisher,
der AN zahlt bei Abwälzung immer 2% und das steht dann in der
LSt-Bescheinigung.

Wenn Herr X eine LSt-Bescheiniung erhalten hat, auf der LSt
steht, dann wurde nach LSt-Karte abgerechnet.
Dann sollte der Herr X das uU in Zukunft anders mit dem AG
vereinbaren.

Woran merkt Herr X, ob er einen „Minijob hat, bei dem der AN die Steuer zahlt“ oder „nach LSt-Karte abgerechnet“ wird?

Braucht der AG bei „Minijob, bei dem der AN die Steuer zahlt“ auch die Vorlage der Steuerkarte? Herr X hat den Verdacht, dass viele AG die LSt-Karte einfach haben wollen, egel ob sie wirklich gebraucht wird oder nicht.

Warum gibt es überhaupt die Trennung zwischen diesen beidern Versionen? Wäre der 400€-Job nicht einfacher für den AG?

Gruß jk

.

Woran merkt Herr X, ob er einen „Minijob hat, bei dem der AN
die Steuer zahlt“ oder „nach LSt-Karte abgerechnet“ wird?

Einfachste Lösung: AG fragen!

Braucht der AG bei „Minijob, bei dem der AN die Steuer zahlt“
auch die Vorlage der Steuerkarte?

Nein

Herr X hat den Verdacht,
dass viele AG die LSt-Karte einfach haben wollen, egel ob sie
wirklich gebraucht wird oder nicht.

Möglich

Warum gibt es überhaupt die Trennung zwischen diesen beidern
Versionen?

Warum gibts Vollkornbrot und Weissbrot?

Wäre der 400€-Job nicht einfacher für den AG?

Für den AG ist das egal.

… „Minijob, bei dem der AN
die Steuer zahlt“ oder „nach LSt-Karte abgerechnet“ wird?

Warum gibt es überhaupt die Trennung zwischen diesen beiden
Versionen?

Warum gibts Vollkornbrot und Weissbrot?

Hmm, es muss doch ein „Wozu“ geben.

Warum gibts Vollkornbrot und Weissbrot?

Vollkornbrot für die, die es gesund lieben; Weissbrot für die übrigen und für Zahnlose.

Gruß JK

Warum gibts Vollkornbrot und Weissbrot?

Vollkornbrot für die, die es gesund lieben; Weissbrot für die
übrigen und für Zahnlose.

Naja, eben, mit LSt-Karte für die einen (die zB nur diesen 400 € Job haben, damit unter dem Grundfreibetrag bleiben, und sich so die 2% sparen können) und ohne LSt-Karte für die anderen.

Naja, eben, mit LSt-Karte für die einen (die zB nur diesen 400
€ Job haben, damit unter dem Grundfreibetrag bleiben, und sich
so die 2% sparen können) …

Hmm, das ist schon mal ein gutes Argument für diese Version der Anstellung.

Gruß JK