Minijob/aushilfe: lohnvergütung nach ladenschluss?

Hallo,

hätte mal eine Frage: Wenn z.B. in einer Filiale der Kette XY die Schließungszeit offiziell 18.30 Uhr ist, und die Mitarbeiterinnen erst dann beginnen „dürfen“ aufzuräumen und etwaige Angebotsständer einzuholen und dies in den meisten Fällen erst gegen 19.00 Uhr beendet ist, hat der Arbeitgeber das Recht diese halbe Stunde nicht zu bezahlen?

nächste Frage: eine Mitarbeiterin soll ihren Dienst z.B. um 12.00 Uhr beginnen, die Filialleitung schreibt inoffiziell(also in eigener Sache ohne Zuspruch der Konzernsleitung) eine Anwesenheitspflicht von 15min sowie eine Dienstbereitschaft(also dass man bereit zum Verkauf ist) von 5min vor Dienstbeginn vor. Nun kommt die Mitarbeiterin leider einmal erst 10min vorher, würde sich aber beeilen sodass sie die 5min vorher fertig ist,hat der Arbeitgeber/Filialleitung dann das Recht der Mitarbeiterin 15 Minuten ihrer Dienstzeit(und Lohnes) abzuziehen, obwohl die Mitarbeiterin diese 15 Minuten arbeiten müsste?

Hallo,

zum ersten Fall:
Als Minijobber oder Aushilfe gelten rein steuerrechtliche Vergünstigungen. Ansonsten ist man als Minijobber regulärer Arbeitnehmer (Teilzeit…) im Sinne des Gesetzes.
Soweit ich informiert bin, ist die Arbeitszeit grundsätzlich unabhängig zur Ladenöffnugnszeit. Sofern keine besonderen Überstundenregelungen oder ähnliches arbeitsvertraglich vereinbart wurde muss der AG die halbe Stunde bezahlen, weil sie ja reguläre Arbeitszeit ist.

Das gleiche gilt meiner Meinung nach auch für die zweite Frage. Bezahlt wird man normalerweise für Zeiten in denen man Arbeit leistet.

Hoffe, das hilft ein wenig weiter…

Grüße