Hi!
meine Frau hat im Oktober 2004 in einer Bäckerei als Aushilfe
angefangen. Ende Dezember haben wir erfahren, dass Sie
Schwanger ist.
Herzlichen Glückwunsch!
Im Internet habe ich u.a. gelesen, dass
- ihr ab Schwangerschaft bis 4 Monate nach Entbindung nicht
gekündigt werden darf
Richtig!
- 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindungstermin nicht
gearbeitet werden darf
Auch richtig, wenn sie nicht ausdrücklich die letzten 6 Wochen vorher auf dieses Recht verzichtet!
Uns würde interessieren, wie das andere schon gehandhabt
haben. Wie redet man mit dem Arbeitgeber?
Man (besser Frau) sagt ihm, was Sache ist!
Wie kann man sich
mit ihm einigen?
Was ist da groß zu einigen?
Der AG hat halt eine Menge an Pflichten mehr, wobei die Schwangere eine Menge an Rechten mehr hat 
Hat meine Frau Anspruch darauf, dass Sie nach
der Schwangerschaft wieder „ganz normal“ weiterarbeitet?
(Kündigungsschutz, ich weiß, aber wie sieht das in der Praxis
aus?)
Naja, der besondere Kündigungsschutz endet ja 4 Monate nach der Entbindung.
Ob danach ein Kündigungsschutz nach KSchG beteht, weiß ich nicht! Bei einer Bäckerei wage ich mal, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass es nicht so ist!
Wie viele Mitarbeiter arbeiten denn dort Vollzeit, wie viele Teilzeit (wie viel Zeit ist Teilzeit?)?
Hat Sie auf irgendwelche Sonderleistungen von „Irgendwo“
Anspruch?
Glaube ich nicht, aber da bin ich eher der falsche Ansprechpartner!
LG
Guido
P.S. Sorry, dass ich Dir zweimal die gleiche Antwort geschrieben habe, aber in meiner ersten gab es einen zusammenhängenden Satz mit gleich 4 Schreibfehlern…