Minijob (Aushilfe) Schwangerschaft

Hallo,

meine Frau hat im Oktober 2004 in einer Bäckerei als Aushilfe angefangen. Ende Dezember haben wir erfahren, dass Sie Schwanger ist.
Im Internet habe ich u.a. gelesen, dass

  1. ihr ab Schwangerschaft bis 4 Monate nach Entbindung nicht gekündigt werden darf
  2. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindungstermin nicht gearbeitet werden darf

Uns würde interessieren, wie das andere schon gehandhabt haben. Wie redet man mit dem Arbeitgeber? Wie kann man sich mit ihm einigen? Hat meine Frau Anspruch darauf, dass Sie nach der Schwangerschaft wieder „ganz normal“ weiterarbeitet? (Kündigungsschutz, ich weiß, aber wie sieht das in der Praxis aus?)
Hat Sie auf irgendwelche Sonderleistungen von „Irgendwo“ Anspruch?

Wir danken schon mal im Voraus!!!

Hi!

meine Frau hat im Oktober 2004 in einer Bäckerei als Aushilfe
angefangen. Ende Dezember haben wir erfahren, dass Sie
Schwanger ist.

Herzlichen Glückwunsch!

Im Internet habe ich u.a. gelesen, dass

  1. ihr ab Schwangerschaft bis 4 Monate nach Entbindung nicht
    gekündigt werden darf

Richtig!

  1. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindungstermin nicht
    gearbeitet werden darf

Auch richtig, wenn sie nicht ausdrücklich die letzten 6 Wochen vorher auf dieses Recht verzichtet!

Uns würde interessieren, wie das andere schon gehandhabt
haben. Wie redet man mit dem Arbeitgeber?

Man (besser Frau) sagt ihm, was Sache ist!

Wie kann man sich
mit ihm einigen?

Was ist da groß zu einigen?
Der AG hat halt eine Menge an Pflichten mehr, wobei die Schwangere eine Menge an Rechten mehr hat :wink:

Hat meine Frau Anspruch darauf, dass Sie nach
der Schwangerschaft wieder „ganz normal“ weiterarbeitet?
(Kündigungsschutz, ich weiß, aber wie sieht das in der Praxis
aus?)

Naja, der besondere Kündigungsschutz endet ja 4 Monate nach der Entbindung.
Ob danach ein Kündigungsschutz nach KSchG beteht, weiß ich nicht! Bei einer Bäckerei wage ich mal, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass es nicht so ist!

Wie viele Mitarbeiter arbeiten denn dort Vollzeit, wie viele Teilzeit (wie viel Zeit ist Teilzeit?)?

Hat Sie auf irgendwelche Sonderleistungen von „Irgendwo“
Anspruch?

Glaube ich nicht, aber da bin ich eher der falsche Ansprechpartner!

LG
Guido

P.S. Sorry, dass ich Dir zweimal die gleiche Antwort geschrieben habe, aber in meiner ersten gab es einen zusammenhängenden Satz mit gleich 4 Schreibfehlern…

Hallo Guido,

danke für Deine Antworten. Zu Deiner Frage: In der Bäckerei arbeiten 2 in Vollzeit und 5-6 Aushilfen.
Meine Frau hat mit der Chefin gesprochen. Chefin hat gemeint, meine Frau könne ja zumindest an Wochenenden arbeiten (diese Bäckerei hat auch Sonntags geöffnet), wenn ich Zuhause bin. Mich würde es interessieren, ob meine Frau nach der Entbindung einen Anspruch hat weiter zu arbeiten.

Viele Grüße
maho

Hi!

Mich würde es interessieren, ob meine Frau nach der Entbindung
einen Anspruch hat weiter zu arbeiten.

Ja! Bis zu 4 Monaten nach Ende des Mutterschutzes besteht ein Kündigungsverbot.

Danach bei einem Kleinbetrieb (um den es sich hier zu handeln scheint - es müsste bekannt sein, wie viel in % die Aushilfskräfte arbeiten) nicht mehr!

LG
Guido