Minijob bei Arbeitslosigkeit

Hallo

Folgender Fall:
Ein Arbeitnehmer hat einen 400-Euro-Job und eine Hauptbeschäftigung. Die Hauptbeschäftigung fällt durch eigene Kündigung weg. Nun bekommt der AN durch die Sperrzeit vorerst kein Arbeitslosengeld. Kann er in dieser Zeit seinen Minijob weiterführen?

JA

Hallo Gregor,

sorry da weiss ich nicht Bescheid.

Ich denke schon, irgendwie musst Du Dich ja ernähren Würde mich aber mit dieser Frage auch ganz offen an das Arbeitsamt wenden.

Viel Erfolg wünscht

Crasj

Mit den 400€-Jobs ist das so eine Sache. Die ARGE kann jemanden auffordern, diese Tätigkeit aufzugeben (in dem fall, wenn ein sachbearbeiter das fordert, bitte schriftlich mit Begründung geben lassen da man sonst auch noch eine Sperre wegen eigenständiger Kündigung bekommt) oder man kann zusätzlich in eine Maßnahme zugewiesen werden. Leider ist das gesetzlich auch so geregelt. Man ist dann verpflichtet, die Maßnahme um den Minijob „drumherum“ zu „basteln“.

Wegen der Sperrzeit: er kann zwar,a ber wenn er kein Geld bekommt, frage ich mich, wie er von 400 Euro alleine den Monat bestreiten kann? Nun gut, ist nicht mein problem, aber man sorgt sich drum, wenn man sowas liest da die Jobcenter ja alles andere als „sozial“ sind.