Minijob bei Arbeitslosigkeit

Hallo,
angenommen eine Person hat die letzten drei Jahre während eines normalen Beschäftigungsverhältnisses nebenher noch EUR 400,00 bekommen für einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber. Nun wird der AN arbeitlos, Hauptbeschäftigungsverhältnis fällt weg, und er wird arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld. Kann der AN den Minijob neben der Arbeitlosigkeit weiter ausüben? Wieviel darf der Arbeitslose monatlich zu seinem Arbeitslosengeld dazu verdienen, ohne Abzüge zu haben. Sind es pauschal EUR 165,00 oder ist das abhängig von de Höhe des Arbeitlosengeldes?

Wäre schön, wenn Ihr mir helfen könntet.

Danke!

Hallo Steffen und alle Anderen,

die Beschäftigung kann weiter ausgeübt werden, wenn sie unter 15 Stunden
wöchentlich umfasst.

Der Grundfreibetrag beträgt monatlich 165 EUR. Alles, diesen Betrag
übersteigende wird auf Arbeitslosengeld angerechnet (§141 Absatz 1
Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)).

ABER: Wenn Du die Nebenbeschäftigung vor Eintritt der Arbeitsloigkeit
mindestens 18 Monate ausgeübt hast, erhöht sich der Freibetrag. Der
Freibetrag ist dann der durchschnittliche Betrag der in den letzten 12
Monaten erzielt wurde. Hast Du also in den letzten 3 Jahren 400 EUR
monatlich verdient, beträgt der Freibetrag 400 EUR. Es erfolgt also
keine Anrechnung (§ 141 Absatz 2 SGB III).

Die Höhe des Arbeitslosengeldes spielt bei der Ermittlung des
Freibetrages keine Rolle.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas G.

Hallo Andreas,

vielen DANK für Deine fachmännische und schnelle Auskunft.

Gruß
Steffen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]