Minijob bei Knappschaft nachmelden

Hallo,
X hat einen Minijobbler noch nicht bei der Knappschaft angemeldet und möchte das jetzt nachholen. Gibts da Ärger und wenn ja welcher Gestalt.
Danke Euch.
LG
Joyyy

Hi!

Gibts da Ärger und
wenn ja welcher Gestalt.

Es kommt darauf an, wie lange nachgemeldet wird.
Man sollte sich auf Säumniszuschläge einstellen, echter „Ärger“ wird da aber eher nicht zu erwarten sein.

VG
Guido

Hallo,
nein, dürfte es nicht geben, wenn auch die Beiträge entsprechend nach gezahlt werden,
ggf. incl. Säumniszuschlägen.
Gruss
Czauderna

Servus,

ergänzend zu den beiden richtigen Einschätzungen: Das wird. obwohl es keine explizite Rechtsgrundlage dafür gibt, analog zum Thema Steuern und Abgaben („Strafbefreiende Selbstanzeige“) gehandhabt: Wenn man sich bewegt, bevor der Außenprüfer, die Krankenkasse oder die Rentenversicherung sich bewegt, passiert nichts, außer dass es Geld kostet (das es bei rechzeitiger Anmeldung eh gekostet hätte).

Wenn man die unterlassene Meldung aber erst nachholt, weil eh schon der Außenprüfer oder der Zoll im Haus ist, kann man das grad auch bleiben lassen - die Genannten fragen so oder so ab, was Sache ist.

Schöne Grüße

MM

Ich danke euch sehr. Ich hatte schon große Sorge.