Angenommen die Frau eines Arbeitnehmers(angestellt)
(beide miteinander verheirat) hat EINEN Minijob auf 400 Euro Basis.
Muß man den dann irgendwo bei der Einkommensteuererklärung angeben…
oder kann man sich die Schreibarbeit hier mal ersparen?
besten Dank
Hier ist das Steuerrecht relativ einfach:
Geht der Minijob auf Steuerkarte (selten) dann angeben.
Geht er nicht auf Steuerkarte (weil pauschla versteuert), dann nicht.
Gruß
Jörg
Hallo Schwede!
Minijob muss bei der Steuererklärung nicht angegeben werden.
Schwede - Manolis
Dann empfehle ich Dir mal Dich zu infomieren, bevor Du so ein Aussage triffst.
Im Steuerrecht gilt immer: Kein Regel ohne zig Ausnahmen. Auch ein Minijob muss unter den von mir genannten Umständen in der Steuererklärung angegeben werden.
Gruß
Jörg
2 „Gefällt mir“
Super!!!
Habe so was auch schon mal gehört…
aber deine Antwort bestärkt mich!!
besten Dank für die hilfe