Hallo,
ich habe eine Hauptberufliche Tätigkeit (30 Std./Woche). Leider reicht dies finanziel nur bedingt. Nun habe ich die Möglichkeit einen 400 bzw. 450 Euro Minijob zu bekommen. Ich möchte ungern eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen. Frage: Benötige ich überhaupt eine zweite LST-Karte, was wäre die günstigste Besteuerung (es soll da doch diese beiden Pauschalbesteuerungen geben?)? - Muß ich eine solche Tätigkeit auf der Einkommensteuer-Erklärung angeben?
Ich bin für jeden Tip und Hinweis dankbar.
Lonny