Minijob Besteuerung Steuer

Hallo,

ich habe eine Hauptberufliche Tätigkeit (30 Std./Woche). Leider reicht dies finanziel nur bedingt. Nun habe ich die Möglichkeit einen 400 bzw. 450 Euro Minijob zu bekommen. Ich möchte ungern eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen. Frage: Benötige ich überhaupt eine zweite LST-Karte, was wäre die günstigste Besteuerung (es soll da doch diese beiden Pauschalbesteuerungen geben?)? - Muß ich eine solche Tätigkeit auf der Einkommensteuer-Erklärung angeben?

Ich bin für jeden Tip und Hinweis dankbar.

Lonny

Hallo,
grundsätzlich ist neben einer Hauptbeschäftigung ein Minijob abgabenfrei. Es gibt die Möglichkeit einer 2% Pauschalbesteuerung. Eine Angabe auf der Einkommenssteuererklärung ist dann nicht mehr notwendig. Die Pauschalsteuer trägt grds. der Arbeitgeber kann aber auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Selbst in dem Fall ist es bei 450 € mit 9 € Pauschalsteuer immer noch günstiger als mit Steuerklasse 6. Wir übernehmen als Arbeitgeber immer die Pauschalsteuer, denke das ist mehr als fair. Es gibt allerdings auch Arbeitgeber die akzeptieren nur die Vorlage einer (2.) Steuerkarte.
Gruß
Alex

Hallo, bei Minijobs in Verbindung mit Hauptberufen kenne ich mich leider nicht verlässlich aus. Sorry.
Ich wünsche dennoch viel Glück… Grüße siebengebirgler