Minijob, Entgeltfortzahlung, wählbare Arbeitszeit

Entgeltfortzahlung

Hallo Ihr Könner!

Habe mich jetzt schon durch verschiedenste Threads zu dem Thema gewurschtelt, und bisher noch keine Antwort auf diese Situation gefunden:

Eine Firma betreibt ein Call Center, in dem Mitarbeiter auf Minijob-Basis arbeiten.

Da es insgesamt genug zu tun gibt, können die Mitarbeiter sich zu fast 100% frei aussuchen wann sie arbeiten kommen. Hauptsache irgendwann zwischen 9:00 und 18:00. Die Stunden werden notiert und am Monatsende bezahlt.

Wie verhält sich hier nun die Lage bei Urlaubsgeld, Feiertage und Krankheit?

Feiertage ist ja so: Wenn jemand z.B. Montags seinen festen Tag hat, und Montag ist mal ein Feiertag, hat der MA das Recht das Gehalt für den Tag zu bekommen. Was ist nun, wenn es keine festen Tage gibt?

Urlaubsgeld habe ich so verstanden: Es gibt rechtliche Vorgaben, bei welcher Arbeitstagenanzahl pro Woche wie viele Urlaubstage dabei sind. Wie wird dies in obige Situation gehandelt, wenn ein MA mal 5 Tage in der Woche (z.B. Semesterferien) und mal 2 Monate GAR nicht (wegen Klausurphase) da ist?

Krankheitsfall: Rein rechtlich verstehe ich es so: Ich habe mit Chef vereinbart, ich komme Montag. Ich bin Montag krank (Erkältung, heiser, was auch immer). Rein rechtlich besteht für den Montag ja Entgeltfortzahlung, richtig? Was ist, wenn ich dafür stattdessen am Donnerstag komme? Und wie ist das wenn der Montag, wie in obiges Beispiel, gar nicht fest vereinbart ist, sondern „komm wann du willst“ gilt? Kann mir nicht vorstellen, dass ein MA jedes Mal wenn er krank ist, einfach dann an dem Tag behauptet, eigentlich zur Arbeit gewollt zu haben und dementsprechend bezahlt wird, oder?

Und wie sieht die Lohnfortzahlung aus, wenn jemand mal 2 Wochen gar nicht, und dann 3 Wochen fast jeden Tag arbeitet. Wenn diese Person jetzt krank wird… WAS wird dann als Lohnfortzahlung angesetzt?

Früher als ich in einer Kneipe gejobbt habe, hatte ich genau so die freie Wahl welche Schicht ich nehmen wollte (in Absprache mit den Kollegen) und es wurden einfach ausschließlich die Stunden bezahlt an denen ich auch da war. Ist dies rechtens? Weil vertragsrechtlich ausschliessen kannst du ja das Gesetz nicht.

Natürlich gibt es hier in der Regel ein „Verständniss“ dass die Freiheiten, die die MA geniessen, (z.B. dass sie sich frei nehmen können wann immer sie wollen, und ihre Arbeitszeit genau ihrem Stundenplan/ihrem Privatleben anpassen können) auf anderer Seite dadurch ausgeglichen werden, dass keiner dem Chef ans Bein pisst mit „Im Gesetz steht aber, Sie müssen mir den Montag bezahlen auch wenn ich nicht da war!“. Mich interessiert dennoch sehr, was denn die Rechtlage in diesem Fall sagt.

Hoffe, jemand kann mir das erklären :smile:

MfG, Antal … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/send?queryid=1…

Eine Firma betreibt ein Call Center, in dem Mitarbeiter auf
Minijob-Basis arbeiten.

Da es insgesamt genug zu tun gibt, können die Mitarbeiter sich
zu fast 100% frei aussuchen wann sie arbeiten kommen.
Hauptsache irgendwann zwischen 9:00 und 18:00. Die Stunden
werden notiert und am Monatsende bezahlt.

Ganz so einfach wird das rechtlich wohl nicht sein. Denn sonst könnte ja jemand so viel arbeiten, dass er im Monat mehr als 400 Euro verdient und dann hat nämlich der Arbeitgeber ein tolles Problem.

Wie verhält sich hier nun die Lage bei Urlaubsgeld, Feiertage
und Krankheit?

Feiertage ist ja so: Wenn jemand z.B. Montags seinen festen
Tag hat, und Montag ist mal ein Feiertag, hat der MA das Recht
das Gehalt für den Tag zu bekommen. Was ist nun, wenn es keine
festen Tage gibt?

Ganz einfach - dann braucht ein Feiertag auch nicht bezahlt werden. Denn der Arbeitgeber hätte ja auch das Recht, festzulegen, wann die Arbeitnehmer zur Arbeit zu erscheinen haben. Natürlich kann es einen Tarifvertrag geben, der das anders regelt.

Urlaubsgeld habe ich so verstanden: Es gibt rechtliche
Vorgaben, bei welcher Arbeitstagenanzahl pro Woche wie viele
Urlaubstage dabei sind. Wie wird dies in obige Situation
gehandelt, wenn ein MA mal 5 Tage in der Woche (z.B.
Semesterferien) und mal 2 Monate GAR nicht (wegen
Klausurphase) da ist?

Dann muss man die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche bzw. pro Arbeitstag über einen längeren Zeitraum ausrechnen, z.B. 1/2 Jahr oder ein Jahr. Dieser Zeitraum sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein.

Krankheitsfall: Rein rechtlich verstehe ich es so: Ich habe
mit Chef vereinbart, ich komme Montag. Ich bin Montag krank
(Erkältung, heiser, was auch immer). Rein rechtlich besteht
für den Montag ja Entgeltfortzahlung, richtig?

Ja.

Was ist, wenn

ich [dafür?] stattdessen am Donnerstag komme?

Dann ist das zusätzliche Arbeitszeit

Und wie ist das

wenn der Montag, wie in obiges Beispiel, gar nicht fest
vereinbart ist, sondern „komm wann du willst“ gilt?

Dann ist keine Arbeit angeordnet und es gibt auch keine Entgeltfortzahlung.

Kann mir

nicht vorstellen, dass ein MA jedes Mal wenn er krank ist,
einfach dann an dem Tag behauptet, eigentlich zur Arbeit
gewollt zu haben und dementsprechend bezahlt wird, oder?

Nein, geht nicht.

Und wie sieht die Lohnfortzahlung aus, wenn jemand mal 2
Wochen gar nicht, und dann 3 Wochen fast jeden Tag arbeitet.
Wenn diese Person jetzt krank wird… WAS wird dann als
Lohnfortzahlung angesetzt?

Wie bei Urlaub: Durchschnittliche Wochenarbeitszeit berechnen.

Normalerweise gibt es ja einen Arbeitsvertrag, im dem geregelt wird, welche Arbeitszeiten (Wochenarbeitsstunden o. ä.) man arbeiten muss. Wenn ich das hier aber richtig verstehe, gibt es gar keine Pflicht, überhaupt arbeiten zu müssen. Und wenn mann dann zur Arbeit erscheint, schließt man für jeden einzellen Tag (oder jede einzelne Stunde) einen Arbeitsvertrg durch „konkuldentes Handeln“. Und wenn nicht vereinbart ist, dass man wieder kommen und bestimmte Arbeitszeiten einhalten muss, so ist der Arbeitsvertrag dann abgelaufen. Und am nächsten Arbeitstag beginnt ein neuer Arbeitsvertrag über eine Aushilfsbeschäftigung, und Entgeltfortzahlung und Urlaub wird (wegen der kurzfristigkeit des Vertrges) nicht vereinbart.