Minijob, Erwerbsunfähigkeitsrente und Gutachten

Erhalte Erwerbsunfähigkeitsrente. Würde nun gerne in dem Rahmen, der möglich ist, arbeiten (drei Stunden pro Woche, je 1 Stunde pro Tag). In dem Gutachten zur Rente gibt es jedoch den Punkt: „Beurteilung des zeitlichen Umfanges, in dem eine Tätigkeit entsprechend dem positiven und negativen Leistungsbild ausgeübt werden kann“. Dort hat der Gutachter angekreuzt: in keinem. Heisst das, dass ich überhaupt nicht arbeiten darf?

Entschuldige aber da kann ich dir so auch nicht weiterhelfen, da ein Gutachten vorliegt sollte darin enthalten sein ob und wie eine Tätigkeit ausgeübt werden darf.
Soweit ich weiss sind tätigkeiten bis max 15 std im monat erlaubt.
Nachfrage kann man beim rententräger aber stellen

Sorry, da kann ich nichts zu sagen. Ich denke, am besten direkt mit der Rentenkasse klären