Minijob für Spanierin in Spanien

Hallo!
Wir würden gerne für die Firma eine Spanierin einstellen, die uns bereits bekannt ist und Deutsche Texte in Spanisch und Portugiesisch übersetzen soll.
Da sie bereits Nebenjobs vor Ort ausübt um sich über Wasser zu halten ist die da bereits angestellt (bei einem Unternehmen, Stunden basiert).
Der Job ist also nur eine Art Nebenjob um das Gehalt aufzubessern, da sie alleinerziehend ist und zwei Kinder hat.
Wie kann man das nun bewerkstelligen, damit wir das von unserer Seite korrekt verbuchen können und sie keinen riesen Aufwand auf ihrer Seite hat?
Gibt es da in Spanien nicht so etwas wie ein 400 Euro Job ???

Hallo,
noch nicht. Soll aber kommen.

Nein, so etwas gibt es hier nicht.

Hola ,
doch giebt es nennt sich „contrato de media horada“ sind 20-30 stunden die woche. Wie heisst den eure firma und um wieviel text handelt es sich den. Auf der einen seite ist es gut von einem bekannte übersetzen zu lassen die viele sprachen spricht, soll es aber für eine hompage sein eine firma… dann finde ich sollte man das profesionell über setzten lassen weil wie du sicher weisst kann man viele sachen nicht wörtlich übersetzen.
Mit freundlich Grüßen

Don Ron

Hi Nobel,

Nun, ich bin ein befürworter der Selbstständigkeit um solche Probleme zu meistern:

Die Spanierin könnte sich Selbstständig machen, wobei ich die Gesetzte in Spanien nicht kenne, in Deutschland wäre es z.B. Selbstständigkeit auf Nebenerwerb.

Vorteil:
Sie kann Rechnung erstellen und der Auftraggeber kann diese verbuchen.
Selbständigkeit auf Nebenerwerb (Deutschland) unter 15 Stunden / Woche wird beim Arbeitsamt (Harz4) und von der Krankenkasse nicht als Haupteinkommen angesehen und man bekommt dennoch Leistungen oder muss keine Krankenkassenbeiträge zahlen.

Nachteil:
Einfache Buchhaltungspflicht, verdienst „Netto“ muss weniger wie 345.- Euro sein …

Ansonsten kann ich derzeit nicht weiterhelfen, da ich mit dem Arbeitsrecht international nicht vertraut bin, sorry

Gruß Frank Winkler

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihne gerne zur Verfügung per Mail oder Telefon bei Bedarf.

Hallo,

das weiß ich leider nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass man auf den Seiten des Auswärtigen Amtes oder der spanischen Finanzbehörden fündig wird. Oder bei Wikipedia.

Viel Erfolg!
Sonja

Hallo!

Danke schon einmal für die rasche Antwort.

Eine Idee, wann das sein soll?

Hallo,
noch nicht. Soll aber kommen.

Hallo!

Danke für die Auskunft schon einmal. Muss man das anmelden? Wenn ja, wie geht das.
Ist ein PR Agentur aus Mülheim. Name darf man ja wegen Werbung hier eher nicht nennen.

LG

Die neue Regierung unter Rajoy hat es angesprochen. Wird bestimmt noch einige Monate Dauern.

Hallo!

Die Idee ist nicht übel. Könnte Sie das hier in Deutschland machen, aber dann ganz normal in Spanien versteuern?

Da werde ich mal nachgucken.

Danke!

Hallo!

Danke für die Auskunft schon mal. Manchmal ist man erstaunt, was es in anderen
europäischen Ländern noch nicht gibt. Habe Deutschland schon immer für kompliziert gehalten. :smile:

Die neue Regierung unter Rajoy hat es angesprochen. Wird
bestimmt noch einige Monate Dauern.

Hallo,

nun nur mit einem Wohnsitz in Deutschland, aber es müßte auch in Spanien gehen, nur kann ich kein spanisch um im Internet Infos zu bekommen :smile:

Aber ich habe Infos in Deutsch gefunden, die gehen aber von einer „richtigen“ Selbstständigkeit aus:

http://www.hr-rose.de/?thema=unternehmensgruendung

Gruß Frank

Hallo, Nobel,
als erstes einmal eine Frage: Verstehe ich es richtig, dass die in Aussicht genommene Arbeitnehmerin bereits auf Minijob-Basis für ein anderes Unternehmen tätig ist?
In diesem Fall ist das, was Ihr vorhabt, ein Sozialversicherungsbetrug zu Lasten der Arbeitnehmerin und zu Lasten der Sozialversicherungsgemeinschaft aller Beschäftigten (in Frankreich geht ein Arbeitnehmer dafür sogar bis zu 9 Monate in den Knast!) und dazu werde ich Euch keine Tipps geben.

Falls die in Aussicht genommene Arbeitnehmerin über Lohnsteuerkarte auf Teilzeitbasis bei dem anderen Unternehmen beschäftigt ist, gibt es überhaupt kein Problem, da jeder Arbeitnehmer zu seiner Haupttätigkeit (egal in welchem Umfang sie - über Lohnsteuerkarte - ausgeübt wird) noch einen (aber nur einen!) Minijob haben darf. Ein zweiter Minijob wird dann wieder sozialversicherungspflichtig!

Warum klemmt Ihr Euch so? Die Arbeitnehmerin bekommt anscheinend wenig Lohn / Gehalt, da kann die Lohnsteuer ja wohl nicht so hoch sein. Und wenn’s eine offizielle Beschäftigung wird, dann wird noch in die Rentenversicherung eingezahlt und für ihr Alter vorgesorgt.

Aber was rege ich mich eigentlich auf, stellt die Dame gerne in Spanien ein, das ist für sie nur von Vorteil. Ihr solltet Euch als Arbeitgeber einmal mit spanischen Arbeitsgesetzen näher beschäftigen, dann würdet Ihr die Frage einer Einstellung über eine spanische Firma / in Spanien gar nicht stellen. Der Arbeitnehmerin empfehle ich einen guten Arbeitsrechtsanwalt dann ist der Spanien-Job für sie eine lebenslange Gelddruckmaschine (betriebsrätliches, fieses Grinsen!)

Also, Nobel, lieber sauber bleiben!

Hallo!

Wenn man mal in meine Post guckt und sich da auf den vorletzten Satz fokussiert sieht man, dass wir eine saubere und legale Lösung suchen. Wäre das nicht der Fall, dann könnte ich mir auch die Frage sparen. :wink:
Ja, die Frau arbeitet bereits in einer Minijob in Spanien, aber das Geld reicht vorne und hinten nicht zum Leben. Da wir aber kein spanischen Unternehmen sind, sondern ein Deutsches suchen wir einen Weg das sauber abzuwickeln ohne das auf Ihrer Seite immense Kosten entstehen. Ist ja nicht gerade sinnvoll wenn das erarbeitet Geld von Gebühren wieder aufgefressen wird.
Zudem brauchen wir auf unserer Seite eine Lösung die im Sinne des Finanzamtes ist. Sie hat keine Hauptberufliche Tätigkeit neben der Sie noch einen zweiten Minijob will, sondern NUR einen Minijob der kaum zum Leben reicht und zudem kaum kalkulierbar ist (je nach Einsatzzeit, die Sie bekommt).

Keine Ahnung wie man unseren Post so missverstehen kann, wo es doch unten extra erwähnt ist.

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo
Diese Frage kann ich leider nicht beantworten, bin eher auf Immobilien firm.
LG

hola como estas,

meld sie doch auf geringfügige basis an. Man darf sich doch bis zu einem gewissen satz etwas dazu verdienen.
Meine Freundin ist spanierin sie würde dir auch gerne weiter helfen. Wir kommen beide aus spanien und wohnen zur zeit in saarbrücken. Kannst es dir ja mal überlegen und mir schreiben worum es genau geht falls du interesse hast.
Mit freundlichen Grüßen
Don Ron

tut mir leid, keine ahnung

JA, auch in Spanien gibt es eine Möglichkeit, dass man „nebenher“ etwas zusätzlich verdient. Dieses „nebenher“ ist nach meinem Wissen auf 10 Stunden pro Woche begrenzt und natürlich muss man dies auch anmelden. Einfachste Möglichkeit: Kurz mit dem Steuerberater über die zugehörigen Konditionen sprechen!

Besten Gruss aus Torrox / Costa del Sol