Minijob Gehaltszahlungen

Mal angenommen jemand hat einen 165 € Job auf Gehaltsbasis. Man verkracht sich mit dem Arbeitgeber und hört seit 4 Monaten nichts von ihm. Er hat keine Kündigung geschrieben noch eine Abmeldung zur SV.

Gibt es hier eine rechtl. Grundlage das Gehalt zu fordern? Oder wie sieht die Rechtslage aus?

Danke für euere Hilfe!!!

Hi! :smile:

Mal angenommen jemand hat einen 165 € Job auf Gehaltsbasis.
Man verkracht sich mit dem Arbeitgeber und hört seit 4 Monaten
nichts von ihm.

Hat man denn gearbeitet, oder ist man auch seit 4 Monaten zu Hause geblieben?
Hat man für die Zeit der Arbeit Geld bekommen?

Er hat keine Kündigung geschrieben noch eine
Abmeldung zur SV.

Naja, im Zweifel kann man selbst kündigen, die Abmeldung muss natürlich erfolgen.

Gibt es hier eine rechtl. Grundlage das Gehalt zu fordern?

Klar gibt es die Grundlage nach § 611 BGB.
Allerdings steht da ja auch etwas von dem, was man erwarten kann.
Wenn man nicht gearbeitet hat, existiert da auch kein Anrecht auf Vergütung …

… es sei denn, man hat seine Arbeit angeboten und wurde weggeschickt, dann spricht man von Annahmeverzug.

VG
Guido

Hallo,

… es sei denn, man hat seine Arbeit angeboten und wurde weggeschickt, dann spricht man von Annahmeverzug.

Also ich lese da, dass der Arbeitnehmer praktisch gar nichts unternehmen braucht, sondern der AG hier automatisch in Annahmeverzug kommt.

Grüße

Hi!

Also ich lese da, dass der Arbeitnehmer praktisch gar nichts
unternehmen braucht, sondern der AG hier automatisch in
Annahmeverzug kommt.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Punkt 3

Hier wurde nicht gekündigt.
Ob der AG gesagt hat: „Bleib zu Hause!“, ist nicht bekannt (dann wäre ich bei Dir).

Ich gehe hier mangels weiterer Kenntnisse einfach mal davon aus, dass man einfach nicht zur Arbeit gegangen ist, also umgangssprachlich „blau gemacht“ hat.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Gruß
Guido

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die arbeit wurde von zu hause erledigt und es hat keiner gesagt du sollst nicht mehr oder man braucht einen nicht mehr

die arbeit wurde von zu hause erledigt und es hat keiner
gesagt du sollst nicht mehr oder man braucht einen nicht mehr

Naja, nur noch einmal:
Hat man denn gearbeitet, oder hat man seit 4 Monaten nicht gearbeitet?
Hat man für die Zeit der Arbeit Geld bekommen?

die arbeit wurde von zu hause erledigt und es hat keiner
gesagt du sollst nicht mehr oder man braucht einen nicht mehr

Naja, nur noch einmal:
Hat man denn gearbeitet, oder hat man seit 4 Monaten nicht gearbeitet?

Spielt denn das beim Annahmeverzug eine Rolle? Das Problem ist doch gerade, dass man nicht arbeiten konnte, wenn einem der AG keine konkreten Aufgaben/Arbeiten zuweist. Und da soll wohl nach dem Willen des Gesetzgebers der Arbeitnehmer nicht der Dumme sein, sondern trotz Nichtarbeit einen Anspruch auf den Lohn haben.
In der von Dir verlinkten Seite, kann sich hier der Arbeitnehmer recht passiv verhalten. Er warte einfach auch Arbeitszuweisung vom AG. Bleibt die aus, dann ist das das Problem des AG, wenn der Arbeitnehmer trotzdem Geld sehen will.
In aller Regel ver­langt die Rechtsprechung vom Arbeitnehmer aber weder ein tatsächliches Angebot (Gang zur Arbeitsstelle) noch ein wörtliches Angebot (telefonisch erklärte Leistungsbereitschaft), sondern erlässt dem Arbeitnehmer das Leistungsangebot zumeist über­haupt mit der Begründung, dass der Arbeitgeber ja seinerseits die ihm obliegende Mitwirkungshandlung - sprich Zuweisung vertragsge­rechter Arbeit - unterlassen habe (Fall des „überflüssigen Ange­bots“ gemäß § 296 Satz 1 BGB).
Nach ständiger Rechtsprechung ist die vom Arbeitgeber vorzunehmen­de Mitwirkungshandlung die Zuweisung vertragsgerechter Arbeit, wo­bei diese Arbeitszuweisung jeden Tag aufs Neue zu den vereinbarten Arbeitszeiten zu erfolgen hat. Unterlässt der Arbeitgeber diese Arbeits­zuweisung, braucht der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung gar nicht, d.h. weder tatsächlich oder wörtlich anzubieten.
Ich sehe hier den Arbeitnehmer in einer sehr bequemen Situation. Und sie passt wohl auch auf die hier beschriebene Situation, dass man vom Ag monatelang nichts hört.

Hat man für die Zeit der Arbeit Geld bekommen?

Davon gehe ich einfachmal aufgrund der Ausgangsfrage aus. Wenn er welches bekommen hätte, würde jetzt nicht die Frage nach einer Forderung bestehen?

Grüße

Spielt denn das beim Annahmeverzug eine Rolle?

Es kommt halt auf die Umstände an.

Wenn der AN auf Zuweisungen der Arbeit durch den AG angewiesen ist, dann kann es sein (ganz so einfach ist das nicht), dass sich der AG in Annahmeverzug begibt.

Kann er aber arbeiten und unterlässt es, ist es eine grundlose Arbeitsverweigerung.

Das Problem ist
doch gerade, dass man nicht arbeiten konnte, wenn einem der AG
keine konkreten Aufgaben/Arbeiten zuweist.

Naja, ich kann jetzt auch ohne konkrete Zuweisung arbeiten - dafür brauche ich nicht täglich eine Anweisung meines Arbeitgebers.
Wie so oft: Es kommt halt darauf an.

Und da soll wohl
nach dem Willen des Gesetzgebers der Arbeitnehmer nicht der
Dumme sein, sondern trotz Nichtarbeit einen Anspruch auf den
Lohn haben.

Vielleicht ist das hier hilfreicher.

In der von Dir verlinkten Seite, kann sich hier der
Arbeitnehmer recht passiv verhalten. Er warte einfach auch
Arbeitszuweisung vom AG.

Wenn der AG am Beginn der Beschäftigung sagt: „Du kehrst jeden Tag den Platz!“, dann handelt es sich um eine Arbeitszuweisung. Die muss nicht jeden Tag wiederholt werden.

Sagt der AG aber: „Du bekommst jeden Tag erledigte Akten, die Du einsortierst!“ und es kommt nichts, dann begibt er sich in Annahmeverzug.

Hensche geht ein wenig zu sehr im Zusammenhang mit einer Kündigung auf das Thema ein - insofern war der Link vielleicht ein wenig zu unbedarft gesetzt.

Hat man für die Zeit der Arbeit Geld bekommen?

Davon gehe ich einfachmal aufgrund der Ausgangsfrage aus. Wenn
er welches bekommen hätte, würde jetzt nicht die Frage nach
einer Forderung bestehen?

Irgendwie passt da was nicht - oder ich verstehe es gerade nicht.

Gruß
Guido