Spielt denn das beim Annahmeverzug eine Rolle?
Es kommt halt auf die Umstände an.
Wenn der AN auf Zuweisungen der Arbeit durch den AG angewiesen ist, dann kann es sein (ganz so einfach ist das nicht), dass sich der AG in Annahmeverzug begibt.
Kann er aber arbeiten und unterlässt es, ist es eine grundlose Arbeitsverweigerung.
Das Problem ist
doch gerade, dass man nicht arbeiten konnte, wenn einem der AG
keine konkreten Aufgaben/Arbeiten zuweist.
Naja, ich kann jetzt auch ohne konkrete Zuweisung arbeiten - dafür brauche ich nicht täglich eine Anweisung meines Arbeitgebers.
Wie so oft: Es kommt halt darauf an.
Und da soll wohl
nach dem Willen des Gesetzgebers der Arbeitnehmer nicht der
Dumme sein, sondern trotz Nichtarbeit einen Anspruch auf den
Lohn haben.
Vielleicht ist das hier hilfreicher.
In der von Dir verlinkten Seite, kann sich hier der
Arbeitnehmer recht passiv verhalten. Er warte einfach auch
Arbeitszuweisung vom AG.
Wenn der AG am Beginn der Beschäftigung sagt: „Du kehrst jeden Tag den Platz!“, dann handelt es sich um eine Arbeitszuweisung. Die muss nicht jeden Tag wiederholt werden.
Sagt der AG aber: „Du bekommst jeden Tag erledigte Akten, die Du einsortierst!“ und es kommt nichts, dann begibt er sich in Annahmeverzug.
Hensche geht ein wenig zu sehr im Zusammenhang mit einer Kündigung auf das Thema ein - insofern war der Link vielleicht ein wenig zu unbedarft gesetzt.
Hat man für die Zeit der Arbeit Geld bekommen?
Davon gehe ich einfachmal aufgrund der Ausgangsfrage aus. Wenn
er welches bekommen hätte, würde jetzt nicht die Frage nach
einer Forderung bestehen?
Irgendwie passt da was nicht - oder ich verstehe es gerade nicht.
Gruß
Guido