Minijob, Gewerbe und Arbeitnehmer

Hallo zusammen,

vielleicht könnt Ihr hier mal Licht ins Dunkle bringen?!?

Person A ist hauptberuflich als Angestellter tätig.
Nebenbei jobbt Person A auf 400 EUR Basis & ist regulär dort gemeldet.

Auch hat Person A noch ein Gewerbe (auf Kleingewerbebasis)

Darf Person A

  1. an seinen Hauptarbeitgeber etwas in Rechnung stellen?
  2. an seinen Minijob-Arbeitgeber etwas in Rechnung stellen?

Wenn mich diesbezüglich jemand aufklären könnte wäre ich sehr dankbar!

Servus,

Darf Person A

  1. an seinen Hauptarbeitgeber etwas in Rechnung stellen?
  2. an seinen Minijob-Arbeitgeber etwas in Rechnung stellen?

wenn das „etwas“ objektiv und eindeutig vom Gegenstand der jeweiligen Arbeitsverhältnisse abgegrenzt ist: Ja. Wenn ich Teile meiner Chili-Ernte oder ein paar Kohlköppe an meinen Arbeitgeber veräußere, wird das erzielte Entgelt nicht Bestandteil meines Arbeitslohnes sein, und wenn das keine Liebhaberei wäre, würde ich daraus Einkünfte aus LuF erzielen.

Andernfalls ist der „fakturierte“ Betrag ganz schlicht Teil des Arbeitslohns, einschließlich Sozialversicherungspflicht und Lohnsteuerhaftung durch den Arbeitgeber.

Schöne Grüße

MM

Danke für Deine Antwort…

Ich denke schon, dass sich das abgrenzt.

Beispiel:
Der Minijob ist ein Bedien-Job…
Und Rechnungen werden gestellt über die Erstellung von Webseiten…

Das grenzt sich doch mehr als eindeutig ab… Also ist das kein Problem?!

Servus,

von der Sache her kein Problem. Sicherlich aber nützlich, die Projekte im Rahmen der selbständigen Tätigkeit ziemlich detailliert zu dokumentieren (Angebot, Vertrag, Auftrag, Abnahme …), damit keiner auf die Idee kommt, die selbständige Tätigkeit sei gefaked, um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen.

Schöne Grüße

MM