Hallo liebe Experten,
ich konstruiere hier mal einen imaginären Handlungsstrang. Dazu hätte ich einige theoretische Fragen, wie damit - rein hypothetisch - umzugehen wäre:
Stellen wir uns einen etwa 30-Jährigen Mann vor, der in seinem bisherigen Beruf zugunsten eines neu begonnenen Studiums seit einigen Monaten nur noch 10% Teilzeit (im Öffentlichen Dienst) arbeitet: Er soll BAFöG erhalten und möglichst so viel/wenig dazu verdienen (max. 450,88 €), dass die BAFöG maximal ausfällt. Sagen wir mal, die besagte 10% Teilzeitstelle, die explizit auch im Arbeitsvertrag (Ergänzungsvertrag) fixiert worden sein soll, würde genau diesen Anforderungen entsprechen, also ihm pro Monat ein Gehalt von etwa 400,- bis 450,- € bescheren, was ihm natürlich der Arbeitgeber für das BAFöG-Amt auch längst bestätigt haben solle (sagen wir, er soll 430,- € auf die Bescheinigung geschrieben haben).
So. Stellen wir uns weiter vor, diesen Job habe der Arbeitgeber aber bei der Bundesknappschaft als Minijob angemeldet, wodurch der Student/Arbeitnehmer plötzlich und ohne Ankündigung keinen gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherungsschutz mehr habe und sich nun freiwillig zu einem nicht unerheblichen Tarif freiwillig weiter krankenversicher müsse, was er aber erst Monate nach Antritt der Teilzeitstelle von seiner ehemaligen gesetzlichen (mittlerweile zwangsweise freiwilligen ;D ) Krankenkasse erfahren habe. Auch an die Rentenversicherung würden keine Beiträge mehr entrichtet.
Nun zu den imaginären Argumenten des Arbeitgebers: Er wolle zuerst noch einige (2-3) Monate abwarten, um die Richtigkeit seiner Einstufung zu überprüfen. Außerdem zählten Zuschläge für ungünstige Arbeitszeiten u.a. nicht zu dem regelmäig zu erwartenden Einkommen. Das alles, obwohl bereits in den vergangenen 4 Monaten der Durchschnittsverdienst über 400,- € gelegen habe und auch in Zukunft dieser im Schnitt darüber liegen solle.
Ich habe nun auf einer für meine Begriffe reliablen Internet-Seite (http://www.400-euro.de/400/index.html) gelesen, dass gerade Zuschläge für ungünstige Arbeitszeiten sowie Urlaubszuschlag oder Weihnachtsgeld eben unbedingt zu diesem regelmäßig zu erwartenden Einkommen hinzuzurechnen wäre.
**1. Stimmt das so?
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Hätte der Arbeitnehmer evtl. ggf. das Recht darauf, nötigenfalls rückwirkend von Anfang des 10%-Verhältnisses an als Gleitzonenarbeiter deklariert zu werden und somit auch gesetzlich kranken-, sozial- und rentenversichert zu sein?
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Wie lange müsste der Arbeitnehmer die Hinhaltetaktik des Arbeitgebers dulden?
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Was geschähe im Fall, dass Frage 2 mit „ja“ zu beantworten ist, mit den vom Arbeitnehmer an die freiwillige Krankenversicherung bereits gezahlten Beiträge, wenn das Versicherungsverhältnis im Fall der Einstufung in die Gleitzone eigentlich ein Gesetzliches (Anteil wird vom Arbeitgeber gezahlt) hätte sein müssen? Würde es von der KV zurückerstattet oder müsste der Arbeitgeber dafür aufkommen?
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Würde die Einschreibung an der Univesität etwas am Arbeitnehmer- oder Versicherungsstatus ändern? Ggf. Vorteile/Nachteile?
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Wie sähe die Sache mit der Renten- und Sozialversicherung für diesen Mann dann aus?
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Hätte eine mögliche Klage des Arbeitnehmers vor dem Arbeitsgericht mit der Forderung zur Einstufung des „Minijobs“ als Gleitzonenjob Aussicht auf Erfolg?
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Zu welcher Vorgehensweise würden Rechtegelehrte (ohne auf einen neuen Fall zu hoffen, also objektiv) diesem Mann raten? Warten, klagen, nichts machen??? Was ist in meinem Gedankenexperiment noch nicht bedacht worden?**
Leider bin ich der einschlägigen Terminologie nur bedingt mächtig, so dass ich nicht alle Informationen der besagten (und weiterer) Internetseiten selbst ausschöpfen kann. Mir wäre sehr geholfen und es würde mich sehr freuen, wenn jemand (oder mehrere Jemande *grins*) mir diese Geschichte auseinanderdröseln könnte(n) bzw. mir dabei helfen könnte. Bitte gebraucht bei eurer etwaigen Antwort eine Sprache, die ich als Laie verstehen kann.
Vielen unterwürfigsten Dank !!!
Gruß
Habe Durchfall