Hallo liebe Community Gemeinde,
ich bräuchte so wie die meisten hier eine kleine Auskunft. Und zwar lebe ich momentan in Baden Württemberg und wollte nach Niedersachsen Landkreis Goslar umziehen da ich dort eine Minijob angeboten bekommen habe mit eventueller Vollzeitübernahme. So und nun zu meiner Frage. Hat von euch irgendjemand Erfahrungen gemacht bzw weis jemand von euch wie es mit der ARGE abläuft ( wo muss ich dies jetzt melden das ich umziehen möchte bzw eine stelle habe)??? also das ich ne Wohnung bis 210€ bezahlt bekomme weis ich auch weis ich das ich zusätzlich noch 160€ zu Hartz4 verdienen darf also insgesamt 551€… Wie schaut es mit den Umzugskosten und der Ersteinrichtung aus ( wievbiel würde ich bekommen)??? Vielen lieben Dank euch schonmal im vorraus!!!
Hallo,
da spielen viele persönliche Sachen mit rein. Ich würde bei der Stelle, die im Moment das Geld zahlt, anfangen und dort Bescheid sagen, dass es in einem anderen Bundesland einen Job gibt. Umzugskosten und Erstausstattung müssen sowieso vorher beantragt werden. Es kann auch sein, dass die Miete im neuen Bundesland anders berechnet wird, weil die Mietspiegel evtl. anders sind. Bei der Gelegenheit kann man auch gleich fragen, bei welcher ARGE dann der Mietzuschuss (wahrschinlich bei der neuen) und die Erstausstattung beantragt werden muss. Vielleicht geben die das untereinander weiter, evtl. muss aber auch am neuen Wohnort ein neuer Antrag gestellt werden. Und da ja die ARGE-Mitarbeiter auch nicht alles wissen (wollen), würde ich nach dieser Auskunft bei der neuen ARGE mal anrufen oder sie anschreiben und mir das bestätigen lassen.
Viel Erfolg
Hallo,
also ich würde das so sehen:
Erstmal in BW den Umzug genehmigen lassen (nicht jeder Minijob wird da anerkannt).
Die Umzugskosten musst Du auch in BW beantragen, dazu muss aber erst das Amt am Zielort die Übernahme der Mietkosten schriftlich erklärt haben und dazu wiederum braucht man ein schriftliches Mietvertragsangebot des Vermieters…
Mit der Erstausstattung, das wird sicher nicht einfach. Wenn man bereits eine Wohnung hat und Umzugskosten beantragt, wozu dann, wird man fragen, eine Erstausstattung.
Das ist Erfahrungen aus Berlin/Brandenburg, kann natürlich bei Dir anders sein…
Gruß
vielen dank für die Nachricht.
also es is so das ich momentan noch bei meinen Eltern wohne und vorher nich in einer anderen Wohnung lebte. deshalb das mit der Erstausstattung.
Hallo
auch weis ich das ich zusätzlich noch 160€ zu Hartz4 verdienen darf
Da gibt es keine Verdienstgrenze… man „darf“ und soll soviel anrechenbares Einkommen wie möglich erzielen, damit man keine Hilfeleistungen vom Jobcenter mehr benötigt. (Nur beim Bezug von ALG 1 / Arbeitslosengeld nach SGB III spielt die Höhe des Nebenverdienstes ggf. eine Rolle https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Buerger… )
Das Wesentliche zum Umzug und allen Formalitäten z.B. hier: http://hartz.info/index.php?topic=24.0 (darin auch eine Broschüre zur Erstausstattung; ab Seite 35). Wenn noch bei den Eltern wohnhaft, ggf. auch den Abschnitt „Umzug von unter 25jährigen“ gut lesen. - Anträge immer im Voraus und nachweislich stellen.
LG