Angenommen, eine Person möchte eine Haushaltshilfe im Privathaushalt per Minijob in 2008 einstellen. Die Haushaltshilfe erhält dafür 96 Euro im Monat. Sie ist zu 2/3 für Kinderbetreuung zuständig (die Eltern sind beide berufstätig) und zu 1/3 für Putzarbeiten im Haushalt. Dies wird im Arbeitsvertrag festgehalten.
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Wie könnte der Arbeitgeber im privaten Haushalt diese Leistungen beim Finanzamt geltend machen?
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Könnte er 64 Euro als Kinderbetreuungskosten angeben und was würde er in etwa vom Finanzamt erhalten? (manchmal heißt es das wäre wie Betriebsausgaben oder Werbekosten zu rechnen. Heißt es er bekommt praktisch 2/3 der 64 Euro vom Finanzamt zurück, also 42 Euro? oder wie errechnet sich das?)
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Könnte der Arbeitgeber dann von den 21 Euro, die auf Putzarbeiten entfallen, nochmal 10% für Haushaltshilfe vom Finanzamt absetzen? Oder nochmal komplett den Betrag von 96 Euro?
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Was heißt eigentlich „absetzen“, mit welcher Rückerstattung kann der Arbeitgeber etwa rechnen? Wie er-rechnet sich das?
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Angenommen der Arbeitgeber ist selbständig. Kann er den Anteil der Kinderbetreuung der Haushaltshilfe dann komplett anders abrechnen, das heißt könnte er von den brutto Einnahmen aus Selbständigkeit ini der EÜR komplett den anteiligen Betrag von 64 Euro (2/3 des Gehaltes der Hausangestellten) als Betriebsausgabenn abziehen?